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CASTLE CHEMIKALIEN BEGRENZT
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN


Ausgabe MÄRZ 2021

Der Käufer wird auf die in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsbeschränkungen und insbesondere auf die Bestimmungen von hingewiesen
Klausel 14 unten. Die Aufmerksamkeit des Käufers wird auch auf die Bestimmungen von Ziffer 18.1 gelenkt, die den Käufer verpflichten, die zu prüfen
Ware umgehend nach Lieferung.

 

  1. DEFINITIONEN
    In diesen Bedingungen:
    1.1 “Castle” means Castle Chemicals Ltd (registered in Scotland under number SC157459) whose registered office is at 4th Floor, 115 George Street, Edinburgh, Lothian EH2 4JN1.2 “Buyer” means any person or persons, firm or firms,
    Unternehmen oder Unternehmen, Behörde oder Behörden, die sollen
    die Waren bestellen oder kaufen.
    1.3 „Vertrag“ bezeichnet den jeweiligen Einzelvertrag für die
    Lieferung der Waren durch Castle an den Käufer.
    1.4 „Waren“ bezeichnet die Waren oder Materialien, die von geliefert oder verkauft werden
    Castle an den Käufer, wie im Verkaufsauftrag angegeben
    Bestätigung.
    1.5 „Incoterms“ bezeichnet die Incoterms 2000, wie sie vom veröffentlicht werden
    International Chamber of Commerce im Jahr 1999 oder so ähnlich
    zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    1.6 „Geistiges Eigentum“ bezeichnet Patente, eingetragene und
    nicht eingetragene Warenzeichen, eingetragene Geschmacksmuster, Anmeldungen
    für eines der Vorstehenden und das Recht, eines der vorstehenden zu beantragen
    Vorstehende in irgendeinem Teil der Welt, vertrauliche Informationen,
    Firmennamen, Markennamen, Urheber- und Rechte an den
    Natur von Urheber- und Designrechten und aufstehen, wissen
    wie, Domänennamen, Erfindungen, Dienstleistungsmarken und
    Datenbankrechte und ähnliche Rechte, wo immer sie sich in der befinden
    Welt.
    1.7 „Bestellung“ bezeichnet eine für die Waren aufgegebene Bestellung.
    1.8 „Auftragsbestätigung“ bezeichnet das Dokument mit dem Titel
    von Castle generierte und versendete Auftragsbestätigung
    Post, Fax oder E-Mail von Castle an den Käufer.
    1.9 „Sicherheitsgesetzgebung“ bedeutet Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Act 1974 usw. Der Consumer Protection Act 1987 und alle
    Vorschriften darunter; Die allgemeine Produktsicherheit
    Regulations 2005 und alle anderen Gesetze von Zeit zu Zeit
    (einschließlich untergeordneter Rechtsvorschriften und der Europäischen Union und
    Rechtsvorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums dahingehend, dass es
    hat unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten) rechtliche Auferlegung
    Anforderungen an die Warensicherheit
    Handhabung, Transport, Lagerung oder Entsorgung von Waren oder
    Waren, die die Waren enthalten, und die Gesundheit und Sicherheit
    der Benutzer der Waren.
    1.10 „Besondere Bedingungen“ bezeichnet solche vereinbarten zusätzlichen Bedingungen
    von Zeit zu Zeit schriftlich zwischen Castle und dem Käufer.
    1.11 „Lieferzeit“ hat die in Ziffer 7.5 angegebene Bedeutung,
    7.6 bzw. 7.7.
    1.12 Ein Verweis auf jede gesetzliche Vorschrift beinhaltet einen Verweis
    zu diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung von Zeit zu Zeit
    geändert, erweitert oder neu in Kraft gesetzt.
    1.13 Soweit ein Konflikt zwischen diesen Bedingungen und
    die Besonderen Bedingungen, die Besonderen Bedingungen
    sich durchsetzen.
    1.14 Die Bezugnahme auf eine Klausel bezieht sich auf eine Klausel dieser
    Bedingungen.
    1.15 In diesem Dokument und in allen Sonderbedingungen:
    1.15.1 Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss
    die Auslegung dieses Dokuments oder der Besonderen
    Bedingungen;
    1.15.2 Die Verwendung des Plurals umfasst den Singular und die Verwendung
    des Singulars schließt den Plural ein;
    1.15.3 Verweise auf das männliche, weibliche oder neutrale Geschlecht
    soll jedes Geschlecht umfassen.
  2. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN
    2.1 Sofern von Castle nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde
    jeder Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht diesen
    Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen. Diese Bedingungen
    gelten für Container oder Paletten
    Zugehörigkeit zu Castle, die im Zusammenhang mit der verwendet werden
    Lieferung der Güter. Diese Bedingungen gelten für alle
    Dienstleistungen, die Castle erbringt und die ergänzend zu den
    Lieferung der Waren im größtmöglichen Umfang.
    2.2 Das Angebot von Castle ist nicht als Angebot zu verstehen und Nr
    Der Vertrag tritt in Kraft, solange und bis ein Verkaufsauftrag vorliegt
    Die Bestätigung wurde von Castle an den Käufer versandt.
    2.3 Castle ist bereit, die Bestellung des Käufers entgegenzunehmen
    telefonisch, per Fax oder per E-Mail, akzeptiert aber keine
    Verantwortung jeglicher Art für Fehler oder Auslassungen in der
    Übermittlung der Bestellung des Käufers.
    2.4 Castle ist berechtigt, sich in jeder Hinsicht und in allen Punkten zu berufen
    Umständen auf den Inhalt des Verkaufsauftrags
    Bestätigung unter Angabe der Menge und Qualität der
    Waren, die geliefert werden sollen. Dementsprechend soll es die sein
    Die alleinige Verantwortung des Käufers, den Verkaufsauftrag zu prüfen
    Bestätigung und Castle unverzüglich nach Erhalt zu benachrichtigen
    davon, wenn die Waren nicht ordnungsgemäß angegeben sind
    die Auftragsbestätigung.
    2.5 Wenn es einen Konflikt zwischen dem Verkaufsauftrag gibt
    Bestätigung und jedes Angebot oder Schätzung, dass Castle
    gegeben haben kann, gilt die Auftragsbestätigung
    immer überwiegen.
    2.6 Der Käufer erkennt an, dass diese Bedingungen gelten
    Vorrang vor allen angeblichen Qualifikationen oder Bedingungen
    vom Käufer auferlegte und frühere Handelspraktiken
    zwischen Käufer und Schloss.
    2.7 Dem Vertrag liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde
    und alle Sonderbedingungen.
    2.8 Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass diese Bedingungen und alle
    Besondere Bedingungen gehen etwaigen vor
    vom Käufer angebotenen Vertragsbestimmungen. Burg soll
    nicht gebunden und stimmt keinem Vertrag zu
    vom Käufer angebotenen Bestimmungen außer in dem Umfang, falls vorhanden,
    dass Castle dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. Der
    Der Käufer stimmt zu, dass keine Maßnahmen von Castle ergriffen werden
    so ausgelegt, dass Castle alle Vertragsbestimmungen akzeptiert
    vom Käufer angeboten.
  3. VERÖFFENTLICHUNGEN UND VERTRETUNGEN
    3.1 Alle Beschreibungen, Abbildungen und Informationen, die in enthalten sind
    (i) Castles Kataloge, Preislisten, Werbematerial und
    andere Veröffentlichungen und (ii) angebrachte oder angebrachte Etiketten
    Container und Verpackungen von Castle oder andere Sicherheiten
    Artikel in Bezug auf die Waren gelten als
    nur annähernd und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung vermitteln
    der darin beschriebenen Waren und sind nicht Teil davon
    des Vertrages oder gelten als Import einer Garantie
    in Bezug auf die Waren, es sei denn und in dem Umfang, dass die
    Gegenteiliges wird von Castle ausdrücklich schriftlich vereinbart.
    3.2
    3.2 Der Käufer erkennt an, dass er mit Vertragsabschluss
    es hat sich nicht auf mündliche oder schriftliche Zusicherungen gestützt
    Verpflichtungen oder Garantien, die von oder im Namen von Castle eingegangen werden
    außer in dem Umfang, in dem eine solche Darstellung angegeben ist
    schriftlich und ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen.
    3.3 Nichts im Vertrag schließt Castle aus
    Verantwortung im Falle einer betrügerischen Falschdarstellung
    von Castle vorgenommen wurden oder für die Castle haftet.
  4. PREISE
    4.1 Sofern nichts anderes schriftlich von Castle oder as vereinbart wurde
    die in der Auftragsbestätigung oder einem Sonderangebot angegeben sind
    Bedingungen wird der Preis der Waren der vorherrschende sein
    die Lieferzeit. Außer insoweit, als das Gegenteil der Fall ist
    kann in der Auftragsbestätigung angegeben werden, der Preis von
    der Waren wird als Preis pro Tonne, Liter oder Kilogramm angegeben
    wie angemessen. Soweit nicht anders angegeben
    in der Auftragsbestätigung angegeben werden, der Preis der
    Waren schließen Transport, Versicherung, Lieferung aus
    und Entladen.
    4.2 Sofern von Castle nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben,
    Die Preise verstehen sich von Castle exklusive Mehrwertsteuer, die Castle
    werden mit dem entsprechenden vorherrschenden Satz hinzugefügt.
    4.3 Castle ist berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen zu berechnen
    Beträge, die im Rahmen eines Vertrags ab dem Fälligkeitsdatum bis zum verspätet gezahlt wurden
    Zahlungsdatum. Diese Zinsen werden berechnet auf a
    täglich mit einer Rate von drei Prozent (3%) über dem
    Basiszinssatz der National Westminster Bank plc von Zeit zu Zeit
    Zeit vorherrschend, sowie nach jedem Urteil.
    4.4 Wenn der Preis für ein Element aus Strom, Brennstoff, Rohstoff
    oder Transport, der von Castle to verwendet oder vertraglich vereinbart wurde
    Herstellung der Waren über den zu zahlenden Preis hinausgeht
    Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann Castle dann den Betrag erhöhen
    vom Käufer zu zahlenden Kaufpreis in angemessener Höhe
    berechnet von Castle vernünftig handelnd und in Kauf nehmend
    diese Erhöhung und den anteiligen Betrag davon berücksichtigen
    Bestandteil der Gesamtherstellungskosten der Waren.
    Castle benachrichtigt den Käufer über diese Erhöhung oder sendet ihm eine E-Mail
    im Preis der Waren. Der Käufer kann die kündigen
    Schließen Sie den Vertrag ab, indem Sie Castle dies unverzüglich nach Erhalt mitteilen
    jede solche Mitteilung oder E-Mail. Wo der Käufer dies nicht tut
    den Vertrag unverzüglich nach Erhalt kündigen
    Benachrichtigung oder E-Mail und in jedem Fall vierundzwanzig (24) Stunden
    vor dem Zeitpunkt, an dem die Waren voraussichtlich abgehen
    Werksgelände des Schlosses ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet
    Lieferung der Ware zum Neupreis.
  5. EIGENTUMSVORBEHALT – GEFAHR UND EIGENTUM
    5.1 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den über
    Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung.
    5.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs in der
    Waren, oder jede andere Bestimmung dieser Bedingungen, die
    Das Eigentum an der Ware geht erst auf den Käufer über
    Castle hat eine Barzahlung oder Barzahlung erhalten
    voll des Warenpreises.
    5.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Ware auf die übergeht
    Käufer, hält der Käufer die Waren als Treuhänder von Castle
    Agent und Verwahrer und verwahrt die Waren getrennt von
    die des Käufers und Dritter aufbewahrt und sachgemäß gelagert werden,
    geschützt und versichert und als Eigentum von Castle gekennzeichnet,
    ist jedoch berechtigt, die Waren weiterzuverkaufen oder zu verwenden
    gewöhnlichen Geschäftsgang.
    5.4 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Ware auf die übergeht
    Käufer (und sofern die Waren noch getrennt sind
    identifizierbare Existenz und wurden nicht weiterverkauft) Castle
    ist jederzeit berechtigt, vom Käufer die Lieferung zu verlangen
    die Ware an Castle und, wenn der Käufer dies nicht tut,
    unverzüglich alle Räumlichkeiten des Käufers oder sonstige zu betreten
    Dritte, bei denen die Waren gelagert werden und die sie wieder in Besitz nehmen
    Waren.
    5.5 Zur Verpfändung oder sonstigen Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt
    als Sicherheit für etwaige Schulden aufzuladen
    Waren, die Eigentum von Castle bleiben, aber wenn die
    Der Käufer überweist so alle Gelder, die der Käufer an Castle schuldet
    wird (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe von
    Castle) werden sofort fällig und zahlbar.
  6. ZAHLUNG
    6.1 Castle ist berechtigt, dem Käufer eine Rechnung unter zuzustellen
    jederzeit am oder nach dem Zeitpunkt der Lieferung.
    6.2 Der Käufer hat die Rechnung von Castle bis zum 20. Tag vollständig zu bezahlen
    des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sich eine Rechnung befindet
    herausgegeben von Castle.
    6.3 Ungeachtet der Bestimmungen der Bedingungen 6.1 und 6.2
    Castle behält sich das Recht vor (nach alleinigem Ermessen von Castle).
    die vollständige Zahlung der Waren zum oder vor dem Zeitpunkt verlangen
    der Lieferung oder anderweitig eine Kreditfazilität zu ändern
    dem Käufer von Zeit zu Zeit gegeben.
    6.4 Der Käufer darf keine Abzüge vom Rechnungspreis vornehmen
    wegen einer Aufrechnung, Forderung oder Gegenforderung, es sei denn
    sowohl die Gültigkeit als auch die Höhe davon wurden
    von Castle schriftlich zugelassen.
    6.5 Wo Castle dem Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt Rechnungen in Bezug auf
    alle Waren, die in Raten gemäß Bedingung 8.1 unten geliefert werden,
    dann erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass der Käufer dies tun wird
    eine Zahlung an Castle in Bezug auf eine Rechnung mit Stufenzahlung leisten
    gemäß Bedingung 6.2 oben und wird nicht darunter fallen
    Umstände versuchen, gegen irgendwelche aufzurechnen, abzuziehen oder Gegenforderungen geltend zu machen
    fällige Zahlung an Castle in Bezug auf Ansprüche des Käufers
    dann oder später gegen Castle in Bezug auf gelieferte Waren haben
    oder von Castle geliefert werden, die nicht Gegenstand dieser Phase sind
    Rechnung.
  7. LIEFERUNG
    7.1 Wenn Castle einen bestimmten Liefertermin vereinbart oder angibt,
    Castle wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um am oder zu liefern
    vor dem relevanten Datum, aber Schloss wird unter Nr
    Verpflichtung dazu.
    7.2 Castle ist zu keiner Lieferung verpflichtet
    angegebene Zeit. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet
    Zustellung in der Zeit von 8:30 Uhr und 16:30 Uhr auf a
    Tag, an dem die Banken vollumfänglich geöffnet sind
    Transaktionen in dem Gebiet, in dem sich der Käufer befindet
    (die „normalen Lieferzeiten“). Wenn der Käufer dies verlangt
    Die Lieferung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder außerhalb der
    Normale Lieferzeiten und das gleiche ist in der aufgezeichnet
    Auftragsbestätigung wird Castle sein angemessenes Recht nutzen
    bemüht sich, zum angegebenen Zeitpunkt zu liefern. Burg Mai
    einen zusätzlichen Betrag für eine solche Lieferung bei Castle's berechnen
    absolute Diskretion.
    7.3 Die Zeit ist in Bezug auf keine von wesentlich
    Castles Verpflichtungen aus dem Vertrag.
    7.4 Castle haftet nicht für Schäden, die durch entstehen
    des Käufers, die sich aus einer Verzögerung bei der Lieferung der Waren ergeben
    oder Erbringung von Dienstleistungen.
    7.5 Wenn die Waren von Castle per Tankwagen geliefert werden
    oder ähnliches Fahrzeug, der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn der
    Die Ware passiert den Endflansch des Straßentankwagens.
    7.6 Wenn die Waren von Castle per Fass oder auf andere Weise geliefert werden
    Container, der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn die Waren
    vom Transportfahrzeug entfernt werden.
    7.7 Bei Abholung der Ware von Castle per Fass bzw
    anderen Behältnissen ist der Zeitpunkt der Lieferung, wenn die
    Die Ware wird über die Seite des Transportfahrzeugs gehoben.
    7.8 Wo die Waren aus dem Lagertank von Castle abgeholt werden
    oder Standort, in einem Straßentankwagen oder einem ähnlichen Fahrzeug, zum Zeitpunkt des
    Die Lieferung erfolgt, wenn die Waren den Endflansch passieren
    Lagertank des Schlosses.
    7.9 Wenn die Waren auf andere Weise geliefert werden
    als wie in den Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6 oder 7.8 oben angegeben, die
    Der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn die Waren Castle's verlassen
    Firmengelände.
    7.10 Die Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6, 7.8 und 7.9
    unterliegen allen gegenteiligen Bestimmungen des Verkaufsauftrags
    Bestätigung, die einen anderen Zeitpunkt angeben kann
    Die Zustellung. Ohne Einschränkung die Auftragsbestätigung
    kann festlegen, dass in diesem Fall ein Incoterm gilt
    Lieferzeitpunkt ist, wenn die Lieferung erfolgt ist
    in diesem Incoterm angegeben (und wenn keines angegeben ist, dann in
    gemäß den Bestimmungen der Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6,
    7.8 und 7.9 oben).
  8. LIEFERUNG IN RATEN
    8.1 Castle ist berechtigt, die Ware per zu liefern
    Raten. Jede Rate ist so zu behandeln, als wäre sie
    einen separaten und eigenständigen Vertrag zwischen
    Schloss und der Käufer.
    8.2 Jegliche Nichterfüllung, Aussetzung oder Verzögerung durch Castle in Bezug auf
    jede Teillieferung der Ware oder deren Entdeckung
    Mängel an den so gelieferten Waren berechtigen nicht zur
    Käufer im Übrigen vom Vertrag zurücktreten und nicht
    Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf die
    Rest der Waren oder der Rest des Vertrages.
  9. EIGNUNG DER LAGERUNG UND ENTLADUNG
    EINRICHTUNGEN
    Castle behält sich das Recht vor, jederzeit abzulehnen
    Lieferung der Waren, wenn nach eigenem Ermessen die Lagerung und
    vom Käufer vorgeschlagene Ablademöglichkeiten unzureichend sind
    oder ungeeignet. Wo die Waren von Castle geliefert werden
    eine solche Lieferung stellt in keiner Weise eine Verpflichtung dar oder
    Darstellung von Castle hinsichtlich der Angemessenheit oder Eignung
    der Lager- oder Abladeeinrichtungen des Käufers. Der Käufer
    ist jederzeit allein verantwortlich und haftbar
    dass die Lager- und Abladeeinrichtungen des Käufers sind
    ausreichend und geeignet.
  10. NICHTANNAHME DER ANGEBOTENEN LIEFERUNG
    10.1 Wenn eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren durch die verursacht wird
    Käufer ist Castle berechtigt, dem Käufer alle Kosten in Rechnung zu stellen
    angemessenen Kosten, die aus einer solchen Verzögerung entstehen, einschließlich ohne
    Begrenzung der Kosten für die Rücksendung der Waren an Castle's
    Räumlichkeiten, der Lagerung der Waren und der Rücklieferung der
    Waren.
    10.2 Wenn eine Verzögerung bei der Lieferung von Dienstleistungen verursacht wird durch
    dem Käufer, ist Castle berechtigt, dem Käufer alle Kosten in Rechnung zu stellen
    angemessenen Kosten, die aus einer solchen Verzögerung entstehen, einschließlich ohne
    Begrenzung der verschwendeten Kosten für Personal und Material
    bereit, den Dienst zu erbringen.
    10.3 Ungeachtet der Bedingungen 10.1 und 10.2 oben und vorbehaltlich
    zu jeder gegensätzlichen Bestimmung, der Castle zustimmt
    schriftlich, ist der Käufer zur Umterminierung nicht berechtigt
    Mehr als eine einmalige Lieferung der Waren durch Geben
    Castle mit angemessener Frist, dies zu tun.
  11. HÖHERE GEWALT UND HÄRTE
    11.1 In dieser Klausel 11 bedeutet „Ereignis höherer Gewalt“ ein Ereignis
    vollständig außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei, die Ansprüche geltend macht
    den Vorteil dieser Klausel 11 (einschließlich seiner Subunternehmer)
    einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Zivil
    Aufruhr, Befolgung eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung,
    Regel, Verordnung oder Anweisung, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Aufruhr, Streik oder
    andere Arbeitskampfmaßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik oder
    andere Arbeitskampfmaßnahmen der Beschäftigten der Partei
    Inanspruchnahme des Vorteils dieser Klausel 11), Versäumnis durch gesetzliche Bestimmungen
    Bestattungsunternehmen, Versorgungsunternehmen, lokale Behörden oder ähnliche Einrichtungen
    Bereitstellung von Dienstleistungen, Ausfällen, Engpässen oder erheblichen Preisen
    Steigerung von Energie, Brennstoff, Rohstoffen oder Transportmitteln und allen anderen
    Handlung oder Unterlassung eines Dritten, soweit
    Erfüllung einer Verpflichtung der Partei, die die Ansprüche geltend macht
    Vorteil der Klausel beruht darauf.
    11.2 Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei
    bei Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung
    jegliche seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei (Sonstiges
    als eine Verpflichtung zur Zahlung von Geldern), die einer Force zuzurechnen sind
    Gewaltereignis und kein solches Versäumnis oder Verspätung
    für jeden Zweck als Vertragsbruch angesehen werden.
    Die Partei, die diese Klausel 11 in Anspruch nehmen möchte
    soll:
    11.2.1 die andere Partei so schnell wie möglich benachrichtigen
    durchführbar des besagten Ereignisses höherer Gewalt; und
    11.2.2 seine angemessenen Anstrengungen zu nutzen und fortzusetzen
    das besagte Ereignis höherer Gewalt zu überwinden und zu minimieren
    der besagte Ausfall oder die Verzögerung.
  12. BEENDIGUNG
    12.1 Wenn:
    12.1.1 der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinem trifft
    Gläubiger oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht
    oder (als Unternehmen) in Liquidation geht (anders als
    zum Zwecke einer Lösungsmittelverschmelzung oder
    Wiederaufbau) oder hat einen Administrator oder Administrator
    über das gesamte oder einen Teil seines Vermögens bestellter Insolvenzverwalter;
    oder12.1.2 ein Belastungsgläubiger in Besitz nimmt oder ein Konkursverwalter ist
    ernannt, von Eigentum oder Vermögenswerten des Käufers; oder
    12.1.3 der Käufer aufhört weiterzumachen oder damit aufzuhören droht
    Geschäft; oder
    12.1.4 Castle vernünftigerweise befürchtet, dass eines der Ereignisse
    oben erwähnte in Bezug auf den Käufer bevorsteht
    und benachrichtigt den Käufer entsprechend; oder
    12.1.5 jedes Ereignis findet in einer anderen Gerichtsbarkeit statt
    England, das analog zu einem der oben genannten unter diesem ist
    Ziffer 12.1; oder
    12.1.6 der Käufer verstößt gegen eine wesentliche Bestimmung des
    Vertrag und behebt diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30)
    Tage nach einer Benachrichtigung von Castle, die auf den Verstoß hinweist, und
    den Käufer zur Nachbesserung auffordern.
    12.2 Wo Klausel 12.1 gilt, unbeschadet etwaiger
    andere Rechte oder Rechtsbehelfe, die Castle zur Verfügung stehen, Castle sein
    berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weiter auszusetzen
    Lieferungen im Rahmen des Vertrages ohne jegliche Haftung für die
    Käufer.
    12.3 Wo Klausel 12.1 gilt und wenn die Waren waren
    geliefert, aber nicht bezahlt, wird der Preis berechnet
    sofort fällig und zahlbar, ungeachtet etwaiger
    vorherige Vereinbarung oder anderslautende Vereinbarung.
    12.4 Der Käufer kann den Vertrag jederzeit kündigen
    als vierundzwanzig (24) Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die Waren geliefert werden
    sind immer vorgesehen, Castles Räumlichkeiten zu verlassen
    dass, wenn der Käufer dieses Recht ausübt, der Käufer verpflichtet ist
    verpflichtet, Castle für die zuvor entstandenen Kosten zu entschädigen
    Erhalt der Kündigungsmitteilung durch Castle. Burg Mai
    jederzeit danach eine Rechnung für diese Kosten ausstellen
    Kündigung eingegangen ist.
  13. VARIATION DER SPEZIFIKATION
    13.1 Die einzige Verantwortung von Castle besteht darin, die Waren einzuliefern
    in Übereinstimmung mit jeder formalen schriftlichen Spezifikation, auf die verwiesen wird
    in der entsprechenden Auftragsbestätigung. Wenn der Käufer
    wünscht eine alternative Spezifikation, muss der Käufer erheben
    diese Ausgabe vor Vertragsabschluss.
    13.2 Castle ist dafür verantwortlich, dass die Waren
    im Lieferzustand der Spezifikation entsprechen.
    Zu Prüfungen ist Castle nicht verpflichtet
    in Bezug auf die Spezifikation. Ohne Einschränkung wird Castle
    nicht verpflichtet, auf Schadstoffe zu testen
    von der Spezifikation vorgesehen. Der Käufer tritt ein
    Übereinstimmung mit guten Herstellungsgrundsätzen auch überprüfen
    dass die Waren vor der Verwendung der Spezifikation entsprechen
    Waren oder Lieferung der Waren an Dritte.
    13.3 Wenn es sich bei den Waren um vorverpackte Waren handelt, die verkauft werden
    auf von Castle in der gleichen Verpackung wie sie gekauft werden
    Castle, dann anstelle der Bedingungen 13.1 und 13.2 oben,
    Die einzige Verpflichtung von Castle ist die angemessene Nutzung
    bemüht sich, die gegebenen Garantien an den Käufer weiterzugeben
    an Castle durch den Verkäufer der Waren an Castle.
    13.4 Castle kann den Käufer schriftlich oder per E-Mail benachrichtigen
    die Spezifikation der Waren jederzeit ändern. Der Käufer
    kann den Vertrag fristlos kündigen
    Erhalt einer solchen Mitteilung oder E-Mail.
  14. HAFTUNG
    14.1 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in anderen angegeben
    Einzelvertrag, alle Bedingungen und Garantien
    durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig wie auch immer impliziert
    entstehen, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
    Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sich selbst zu befriedigen und
    andere hinsichtlich der Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck
    Zweck und der Käufer erkennt an, dass er sich darauf verlässt
    allein auf die eigene Fähigkeit und das Urteil des Käufers und nicht
    Castle bei der Feststellung dieser Eignung. Schloss Haftbefehle
    dass die Waren der vorherigen Spezifikation entsprechen
    an den Käufer geliefert werden, wie weiter in Ziffer 13 vorgesehen
    Oben. Wenn zuvor keine Spezifikation geliefert wurde
    dem Käufer wird eine Spezifikation an den Käufer geliefert
    Anfrage und Castle garantiert, dass die Waren diesen Anforderungen entsprechen
    mit dieser Angabe.
    14.2 Die Gebühren von Castle an den Käufer werden auf der Grundlage ermittelt
    der enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
    im Vertrag. Der Käufer stimmt diesen ausdrücklich zu
    Ausschlüsse und Beschränkungen sind wegen angemessen
    (unter anderem) die Wahrscheinlichkeit, dass der Betrag von
    Schadensersatz, der dem Käufer für eine Vertragsverletzung zugesprochen werden kann
    von Castle kann unverhältnismäßig größer sein als die
    Preis der Ware.
    14.3 Die folgenden Bestimmungen in dieser Klausel 14 legen die von Castle fest
    gesamte Haftung (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen und
    Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer).
    der Käufer in Bezug auf:
    14.3.1 eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen von Castle;
    14.3.2 eine unerlaubte Handlung oder Unterlassung, für die Castle haftbar ist;
    14.3.3 eine Handlung, die sich aus einer falschen Darstellung ergibt, die von oder am gemacht wurde
    Namen des Schlosses;
    die im Zusammenhang mit der Leistung entstehen bzw
    beabsichtigte Vertragserfüllung oder aus einer Handlung heraus
    als Folge des Eintritts getan oder unterlassen
    von Schloss des Vertrages.
    14.4 Die Gesamthaftung, die Castle dem Käufer schuldet und
    in Bezug auf alle Ansprüche darf den Preis nicht übersteigen
    Waren.
    14.5 Castle haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer für
    jeder reine Vermögensschaden, entgangener Gewinn, Geschäftsverlust und
    wie Verlust. Castle haftet unter keinen Umständen für die
    Käufer für alle indirekten Verluste.
    14.6 Der Käufer ist nur berechtigt, Ansprüche gegen uns geltend zu machen
    Schloss, wo der Käufer rechtliche Schritte einleitet
    Castle innerhalb des Zeitraums, der kürzer ist als (i) die Haltbarkeitsdauer
    der Waren und (ii) den Zeitraum von zwölf (12) Monaten
    beginnend mit dem Datum, an dem der Käufer verpflichtet ist
    vernünftigerweise von seiner Berechtigung gewusst haben, einen solchen zu bringen
    beanspruchen.
    14.7 Der in dieser Ziffer 14 genannte Haftungsausschluss gilt
    gelten nicht, um die Haftung von Castle auszuschließen oder einzuschränken für:
    14.7.1 Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit
    Castle, seine Diener oder Agenten; oder
    14.7.2 Schäden, für die Castle gegenüber dem Käufer gemäß Teil I haftet
    des Consumer Protection Act 1987 und wo der Käufer
    als Verbraucher gemäß diesem Gesetz handelt;
    14.7.3 Verletzung der stillschweigenden Verpflichtung von Castle in Bezug auf das Eigentum an der
    Waren, die in Abschnitt 12 des Verkaufswarengesetzes enthalten sind
    1979 oder Abschnitt 2 des Gesetzes über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen
    1982.
    außer dass nichts in dieser Klausel 14 ein Recht überträgt oder
    Abhilfe für den Käufer, zu der der Käufer dies nicht tun würde
    ansonsten berechtigt.
    14.8 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß
    diese Klausel 14 gilt als abtrennbar. Die Gültigkeit
    oder Undurchsetzbarkeit eines Absatzes oder Unterabsatzes
    dieser Ziffer 14 berührt nicht die Gültigkeit bzw
    Durchsetzbarkeit aller anderen Teile dieser Klausel 14.
    14.9 Die Bestimmungen dieser Klausel 14 überdauern die
    Kündigung des gesamten oder eines Teils des Vertrages.
  15. PROBEN
    Außer wenn die Waren ausdrücklich schriftlich bestellt werden
    gegen Muster, die von Castle und dem Kundenauftrag geliefert wurden
    Bestätigung bezieht sich ausdrücklich auf diese Proben, alle und
    Alle von Castle gelieferten Muster werden zu Informationszwecken geliefert
    nur. Wenn der Käufer eine zusätzliche Garantie verlangt, die
    die Ware einem solchen Muster entspricht, muss der Käufer
    dasselbe Castle vor der Ausgabe von a mitteilen
    Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung
    bezieht sich auf jede zusätzliche Garantie (in Form einer
    zusätzliche Spezifikation), denen Castle zustimmen kann. Schloss
    übernimmt keine weitergehende Gewährleistung für die Einhaltung der
    Waren mit einer anderen Probe als in Bezug auf die
    Spezifikation in der Auftragsbestätigung enthalten.
  16. CONTAINER UND PALETTEN
    16.1 Diese Ziffer 16 gilt nur für Container oder Paletten
    Zugehörigkeit zu Castle werden im Zusammenhang mit der verwendet
    Lieferung der Güter.
    16.2 Der Wert aller verwendeten kostenpflichtigen Behälter oder Paletten
    Verbindung mit der Lieferung der Ware wird als angezeigt
    ein separater Posten auf der Verkaufsrechnung von Castle für die Waren
    und sind bei Zahlung vollständig vom Käufer zu bezahlen
    die Ware ist fällig.
  17. GEISTIGEN EIGENTUMS
    Die Lieferung einer der Waren durch Castle gibt nicht die
    Käufer irgendwelche Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum
    Eigentum, das von Castle besessen, genutzt oder genossen wird
    mit der Ware.
  18. BEHAUPTUNGEN
    18.1 Der Käufer hat die Waren unverzüglich zu untersuchen
    praktikabel nach dem Zeitpunkt der Lieferung und geben zu
    Burg und dem Spediteur schriftlich bis zum Ablauf der nächsten
    Werktag nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über eine Reklamation
    für Mängel, Mangel, Beschädigung oder Verlust der Waren
    während des Transports. Unterlässt der Käufer dies, so werden die Waren
    endgültig als zugegangen vermutet werden und
    vom Käufer ohne Mängelansprüche angenommen,
    Mangel, Beschädigung oder Verlust.
    18.2 Die Bestimmungen dieser Klausel 18 gelten nur, wenn
    jeglichen Anspruch auf Mängel, Mängel, Schäden oder Verluste an der
    Ware ist bei Sichtprüfung erkennbar.
  19. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
    19.1 Castle verpflichtet sich, Gesundheit und Sicherheit einzuhalten
    Gesetzgebung. Sofern dies durch solche Gesetze erforderlich ist, wird Castle dies tun
    Liefern Sie Sicherheitsdatenblätter und andere Informationen bzgl
    die Gesundheits- und Sicherheitsattribute der Waren.
    19.2 Der Käufer hält die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ein. In
    insbesondere, aber ohne Einschränkung, wird der Käufer vollständig und
    Castle wirksam von jeglichen Ansprüchen freizustellen oder
    Verfahren aufgrund von Verletzungen, Verlusten oder Schäden
    verursacht durch:
    19.2.1 ein unerwarteter Mangel an der Ware
    19.2.2 ein Versäumnis, die Waren in Übereinstimmung mit dem Strom zu verwenden
    die Gesundheit
    und Sicherheitsvorschriften oder mit Informationen über die
    Gesundheits- und Sicherheitsattribute der von oder am gelieferten Waren
    Namen von Castle (ob ein solches Versäumnis seitens der
    Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Käufers oder Dritte
    an wen der Käufer die Waren geliefert hat).
    In dieser Klausel 19.2 bedeutet ein „unerwarteter Mangel“ a
    andere Mängel der Waren als ein Versagen der Waren
    den im Kundenauftrag angegebenen Spezifikationen entsprechen
    Bestätigung.
    19.3 Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Informationen
    dem Käufer von Castle bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden
    über die Nutzung, Handhabung, Verarbeitung, Lagerung bzw
    Transport der Waren (im Folgenden die „Nutzung der
    Waren“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Informationen
    bezüglich etwaiger Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, denen die Verwendung ausgesetzt ist
    der Waren Anlass geben können und alle erforderlichen Bedingungen
    um sicherzustellen, dass die Verwendung der Waren ohne Risiken erfolgt
    Gesundheit, sind allen Mitarbeitern von zur Kenntnis zu bringen
    der Käufer und andere an der Nutzung der Waren Beteiligte.
    Der Käufer verpflichtet sich ferner, ein ähnliches aufzuerlegen
    Verpflichtung gegenüber Dritten, für die die Waren bestimmt sind
    verkauft oder geliefert.
    19.4 Der Käufer muss Castle unverzüglich über jeden Vorfall informieren
    dem Käufer bekannt wird, in dem die Verwendung der
    Waren Gefahren für die Gesundheit oder
    Sicherheit jeder Person.
  20. EXPORTVERKÄUFE
    20.1 Die Bestimmungen dieser Klausel 20 gelten nur, wenn die
    Auftragsbestätigung gibt an, dass ein Incoterm
    gilt für den Vertrag.
    20.2 Der Verkauf der Waren unterliegt den Incoterms (sofern vorhanden).
    in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle einer
    Konflikt zwischen den Bestimmungen der Incoterms und diesen
    Bedingungen, dann (vorbehaltlich nur der Bestimmungen von Klausel
    7.10) gehen diese Bedingungen vor.
    20.3 Hiermit wird zwischen den Parteien vereinbart, dass United
    Nations Convention on Contracts for the International
    Der Verkauf von Waren gilt nicht für Verträge gemäß
    diese Bedingungen.
    20.4 Der Käufer ist für die Einhaltung jeglicher
    Gesetze oder Vorschriften für die Einfuhr von
    Waren in das Bestimmungsland und zur Zahlung
    aller ihnen obliegenden Pflichten.
    20.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Castle unter
    keine Mitteilungspflicht gemäß Abschnitt 32(3) des Verkaufs
    Warengesetz 1979.
  21. ZUWEISBARKEIT
    Zur Abtretung des Nutzens bzw. der Leistung ist der Käufer nicht berechtigt
    Belastung des gesamten oder eines Teils eines Vertrags ohne die
    vorherige schriftliche Zustimmung von Castle. Castle kann Unteraufträge vergeben
    die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach eigenem Ermessen, vorausgesetzt
    immer, dass Castle für die Taten verantwortlich bleibt
    und Unterlassungen seiner Subunternehmer.
  22. VERZICHT
    Außer in Bezug auf eine schriftlich erteilte Verzichtserklärung, das Scheitern von
    Castle jederzeit eine Bestimmung des Vertrages durchzusetzen
    gilt nicht als Verzicht auf diese oder andere Bestimmungen
    andere Bestimmung des Vertrags oder des Rechts von Castle
    danach, um diese oder eine andere Bestimmung des durchzusetzen
    Vertrag.
  23. Salvatorische Klausel
    Wenn eine Bestimmung im Vertrag von einem Gericht bestimmt wird oder
    Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise
    aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar:
    23.1.1 Eine solche Undurchsetzbarkeit berührt den Rest nicht
    Vertrag; und
    23.1.2 Die Parteien ändern nach Treu und Glauben und falls erforderlich
    novieren Sie den Vertrag, um den Geist so nah wie möglich wiederzugeben
    und Absicht hinter einer solchen nicht durchsetzbaren Bestimmung oder
    Bestimmungen, damit diese den Gesetzen dieser entsprechen
    Zuständigkeit.
  24. STATUS
    Nichts in diesen Bedingungen begründet ein Joint Venture,
    Agentur oder Partnerschaft zwischen Castle und dem Käufer.
  25. VARIANTEN
    Alle Änderungen an einem Vertrag oder an diesen Bedingungen müssen
    schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterschrieben werden.
  26. RECHTE DRITTER
    Die Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Rechte Dritter).
    1999 gilt nicht für den Vertrag und der Vertrag gilt
    Dritten nach diesem Gesetz keine Rechte einräumen oder
    ansonsten.
  27. EIGENES RECHT
    Jeder Vertrag, für den diese Bedingungen gelten, ist
    ausgelegt und in Kraft treten in Übereinstimmung mit den Gesetzen von
    England und die Parteien akzeptieren hiermit die ausschließliche
    Zuständigkeit der englischen Gerichte.