Der Käufer wird auf die in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsbeschränkungen und insbesondere auf die Bestimmungen von hingewiesen Klausel 14 unten. Die Aufmerksamkeit des Käufers wird auch auf die Bestimmungen von Ziffer 18.1 gelenkt, die den Käufer verpflichten, die zu prüfen Ware umgehend nach Lieferung.
DEFINITIONEN In diesen Bedingungen: 1.1 “Castle” means Castle Chemicals Ltd (registered in Scotland under number SC157459) whose registered office is at 4th Floor, 115 George Street, Edinburgh, Lothian EH2 4JN1.2 “Buyer” means any person or persons, firm or firms, Unternehmen oder Unternehmen, Behörde oder Behörden, die sollen die Waren bestellen oder kaufen. 1.3 „Vertrag“ bezeichnet den jeweiligen Einzelvertrag für die Lieferung der Waren durch Castle an den Käufer. 1.4 „Waren“ bezeichnet die Waren oder Materialien, die von geliefert oder verkauft werden Castle an den Käufer, wie im Verkaufsauftrag angegeben Bestätigung. 1.5 „Incoterms“ bezeichnet die Incoterms 2000, wie sie vom veröffentlicht werden International Chamber of Commerce im Jahr 1999 oder so ähnlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.6 „Geistiges Eigentum“ bezeichnet Patente, eingetragene und nicht eingetragene Warenzeichen, eingetragene Geschmacksmuster, Anmeldungen für eines der Vorstehenden und das Recht, eines der vorstehenden zu beantragen Vorstehende in irgendeinem Teil der Welt, vertrauliche Informationen, Firmennamen, Markennamen, Urheber- und Rechte an den Natur von Urheber- und Designrechten und aufstehen, wissen wie, Domänennamen, Erfindungen, Dienstleistungsmarken und Datenbankrechte und ähnliche Rechte, wo immer sie sich in der befinden Welt. 1.7 „Bestellung“ bezeichnet eine für die Waren aufgegebene Bestellung. 1.8 „Auftragsbestätigung“ bezeichnet das Dokument mit dem Titel von Castle generierte und versendete Auftragsbestätigung Post, Fax oder E-Mail von Castle an den Käufer. 1.9 „Sicherheitsgesetzgebung“ bedeutet Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Act 1974 usw. Der Consumer Protection Act 1987 und alle Vorschriften darunter; Die allgemeine Produktsicherheit Regulations 2005 und alle anderen Gesetze von Zeit zu Zeit (einschließlich untergeordneter Rechtsvorschriften und der Europäischen Union und Rechtsvorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums dahingehend, dass es hat unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten) rechtliche Auferlegung Anforderungen an die Warensicherheit Handhabung, Transport, Lagerung oder Entsorgung von Waren oder Waren, die die Waren enthalten, und die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer der Waren. 1.10 „Besondere Bedingungen“ bezeichnet solche vereinbarten zusätzlichen Bedingungen von Zeit zu Zeit schriftlich zwischen Castle und dem Käufer. 1.11 „Lieferzeit“ hat die in Ziffer 7.5 angegebene Bedeutung, 7.6 bzw. 7.7. 1.12 Ein Verweis auf jede gesetzliche Vorschrift beinhaltet einen Verweis zu diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung von Zeit zu Zeit geändert, erweitert oder neu in Kraft gesetzt. 1.13 Soweit ein Konflikt zwischen diesen Bedingungen und die Besonderen Bedingungen, die Besonderen Bedingungen sich durchsetzen. 1.14 Die Bezugnahme auf eine Klausel bezieht sich auf eine Klausel dieser Bedingungen. 1.15 In diesem Dokument und in allen Sonderbedingungen: 1.15.1 Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss die Auslegung dieses Dokuments oder der Besonderen Bedingungen; 1.15.2 Die Verwendung des Plurals umfasst den Singular und die Verwendung des Singulars schließt den Plural ein; 1.15.3 Verweise auf das männliche, weibliche oder neutrale Geschlecht soll jedes Geschlecht umfassen.
ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN 2.1 Sofern von Castle nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde jeder Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht diesen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen. Diese Bedingungen gelten für Container oder Paletten Zugehörigkeit zu Castle, die im Zusammenhang mit der verwendet werden Lieferung der Güter. Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Castle erbringt und die ergänzend zu den Lieferung der Waren im größtmöglichen Umfang. 2.2 Das Angebot von Castle ist nicht als Angebot zu verstehen und Nr Der Vertrag tritt in Kraft, solange und bis ein Verkaufsauftrag vorliegt Die Bestätigung wurde von Castle an den Käufer versandt. 2.3 Castle ist bereit, die Bestellung des Käufers entgegenzunehmen telefonisch, per Fax oder per E-Mail, akzeptiert aber keine Verantwortung jeglicher Art für Fehler oder Auslassungen in der Übermittlung der Bestellung des Käufers. 2.4 Castle ist berechtigt, sich in jeder Hinsicht und in allen Punkten zu berufen Umständen auf den Inhalt des Verkaufsauftrags Bestätigung unter Angabe der Menge und Qualität der Waren, die geliefert werden sollen. Dementsprechend soll es die sein Die alleinige Verantwortung des Käufers, den Verkaufsauftrag zu prüfen Bestätigung und Castle unverzüglich nach Erhalt zu benachrichtigen davon, wenn die Waren nicht ordnungsgemäß angegeben sind die Auftragsbestätigung. 2.5 Wenn es einen Konflikt zwischen dem Verkaufsauftrag gibt Bestätigung und jedes Angebot oder Schätzung, dass Castle gegeben haben kann, gilt die Auftragsbestätigung immer überwiegen. 2.6 Der Käufer erkennt an, dass diese Bedingungen gelten Vorrang vor allen angeblichen Qualifikationen oder Bedingungen vom Käufer auferlegte und frühere Handelspraktiken zwischen Käufer und Schloss. 2.7 Dem Vertrag liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde und alle Sonderbedingungen. 2.8 Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass diese Bedingungen und alle Besondere Bedingungen gehen etwaigen vor vom Käufer angebotenen Vertragsbestimmungen. Burg soll nicht gebunden und stimmt keinem Vertrag zu vom Käufer angebotenen Bestimmungen außer in dem Umfang, falls vorhanden, dass Castle dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. Der Der Käufer stimmt zu, dass keine Maßnahmen von Castle ergriffen werden so ausgelegt, dass Castle alle Vertragsbestimmungen akzeptiert vom Käufer angeboten.
VERÖFFENTLICHUNGEN UND VERTRETUNGEN 3.1 Alle Beschreibungen, Abbildungen und Informationen, die in enthalten sind (i) Castles Kataloge, Preislisten, Werbematerial und andere Veröffentlichungen und (ii) angebrachte oder angebrachte Etiketten Container und Verpackungen von Castle oder andere Sicherheiten Artikel in Bezug auf die Waren gelten als nur annähernd und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung vermitteln der darin beschriebenen Waren und sind nicht Teil davon des Vertrages oder gelten als Import einer Garantie in Bezug auf die Waren, es sei denn und in dem Umfang, dass die Gegenteiliges wird von Castle ausdrücklich schriftlich vereinbart. 3.2 3.2 Der Käufer erkennt an, dass er mit Vertragsabschluss es hat sich nicht auf mündliche oder schriftliche Zusicherungen gestützt Verpflichtungen oder Garantien, die von oder im Namen von Castle eingegangen werden außer in dem Umfang, in dem eine solche Darstellung angegeben ist schriftlich und ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen. 3.3 Nichts im Vertrag schließt Castle aus Verantwortung im Falle einer betrügerischen Falschdarstellung von Castle vorgenommen wurden oder für die Castle haftet.
PREISE 4.1 Sofern nichts anderes schriftlich von Castle oder as vereinbart wurde die in der Auftragsbestätigung oder einem Sonderangebot angegeben sind Bedingungen wird der Preis der Waren der vorherrschende sein die Lieferzeit. Außer insoweit, als das Gegenteil der Fall ist kann in der Auftragsbestätigung angegeben werden, der Preis von der Waren wird als Preis pro Tonne, Liter oder Kilogramm angegeben wie angemessen. Soweit nicht anders angegeben in der Auftragsbestätigung angegeben werden, der Preis der Waren schließen Transport, Versicherung, Lieferung aus und Entladen. 4.2 Sofern von Castle nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, Die Preise verstehen sich von Castle exklusive Mehrwertsteuer, die Castle werden mit dem entsprechenden vorherrschenden Satz hinzugefügt. 4.3 Castle ist berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen zu berechnen Beträge, die im Rahmen eines Vertrags ab dem Fälligkeitsdatum bis zum verspätet gezahlt wurden Zahlungsdatum. Diese Zinsen werden berechnet auf a täglich mit einer Rate von drei Prozent (3%) über dem Basiszinssatz der National Westminster Bank plc von Zeit zu Zeit Zeit vorherrschend, sowie nach jedem Urteil. 4.4 Wenn der Preis für ein Element aus Strom, Brennstoff, Rohstoff oder Transport, der von Castle to verwendet oder vertraglich vereinbart wurde Herstellung der Waren über den zu zahlenden Preis hinausgeht Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann Castle dann den Betrag erhöhen vom Käufer zu zahlenden Kaufpreis in angemessener Höhe berechnet von Castle vernünftig handelnd und in Kauf nehmend diese Erhöhung und den anteiligen Betrag davon berücksichtigen Bestandteil der Gesamtherstellungskosten der Waren. Castle benachrichtigt den Käufer über diese Erhöhung oder sendet ihm eine E-Mail im Preis der Waren. Der Käufer kann die kündigen Schließen Sie den Vertrag ab, indem Sie Castle dies unverzüglich nach Erhalt mitteilen jede solche Mitteilung oder E-Mail. Wo der Käufer dies nicht tut den Vertrag unverzüglich nach Erhalt kündigen Benachrichtigung oder E-Mail und in jedem Fall vierundzwanzig (24) Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem die Waren voraussichtlich abgehen Werksgelände des Schlosses ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet Lieferung der Ware zum Neupreis.
EIGENTUMSVORBEHALT – GEFAHR UND EIGENTUM 5.1 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den über Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung. 5.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs in der Waren, oder jede andere Bestimmung dieser Bedingungen, die Das Eigentum an der Ware geht erst auf den Käufer über Castle hat eine Barzahlung oder Barzahlung erhalten voll des Warenpreises. 5.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Ware auf die übergeht Käufer, hält der Käufer die Waren als Treuhänder von Castle Agent und Verwahrer und verwahrt die Waren getrennt von die des Käufers und Dritter aufbewahrt und sachgemäß gelagert werden, geschützt und versichert und als Eigentum von Castle gekennzeichnet, ist jedoch berechtigt, die Waren weiterzuverkaufen oder zu verwenden gewöhnlichen Geschäftsgang. 5.4 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Ware auf die übergeht Käufer (und sofern die Waren noch getrennt sind identifizierbare Existenz und wurden nicht weiterverkauft) Castle ist jederzeit berechtigt, vom Käufer die Lieferung zu verlangen die Ware an Castle und, wenn der Käufer dies nicht tut, unverzüglich alle Räumlichkeiten des Käufers oder sonstige zu betreten Dritte, bei denen die Waren gelagert werden und die sie wieder in Besitz nehmen Waren. 5.5 Zur Verpfändung oder sonstigen Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt als Sicherheit für etwaige Schulden aufzuladen Waren, die Eigentum von Castle bleiben, aber wenn die Der Käufer überweist so alle Gelder, die der Käufer an Castle schuldet wird (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe von Castle) werden sofort fällig und zahlbar.
ZAHLUNG 6.1 Castle ist berechtigt, dem Käufer eine Rechnung unter zuzustellen jederzeit am oder nach dem Zeitpunkt der Lieferung. 6.2 Der Käufer hat die Rechnung von Castle bis zum 20. Tag vollständig zu bezahlen des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sich eine Rechnung befindet herausgegeben von Castle. 6.3 Ungeachtet der Bestimmungen der Bedingungen 6.1 und 6.2 Castle behält sich das Recht vor (nach alleinigem Ermessen von Castle). die vollständige Zahlung der Waren zum oder vor dem Zeitpunkt verlangen der Lieferung oder anderweitig eine Kreditfazilität zu ändern dem Käufer von Zeit zu Zeit gegeben. 6.4 Der Käufer darf keine Abzüge vom Rechnungspreis vornehmen wegen einer Aufrechnung, Forderung oder Gegenforderung, es sei denn sowohl die Gültigkeit als auch die Höhe davon wurden von Castle schriftlich zugelassen. 6.5 Wo Castle dem Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt Rechnungen in Bezug auf alle Waren, die in Raten gemäß Bedingung 8.1 unten geliefert werden, dann erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass der Käufer dies tun wird eine Zahlung an Castle in Bezug auf eine Rechnung mit Stufenzahlung leisten gemäß Bedingung 6.2 oben und wird nicht darunter fallen Umstände versuchen, gegen irgendwelche aufzurechnen, abzuziehen oder Gegenforderungen geltend zu machen fällige Zahlung an Castle in Bezug auf Ansprüche des Käufers dann oder später gegen Castle in Bezug auf gelieferte Waren haben oder von Castle geliefert werden, die nicht Gegenstand dieser Phase sind Rechnung.
LIEFERUNG 7.1 Wenn Castle einen bestimmten Liefertermin vereinbart oder angibt, Castle wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um am oder zu liefern vor dem relevanten Datum, aber Schloss wird unter Nr Verpflichtung dazu. 7.2 Castle ist zu keiner Lieferung verpflichtet angegebene Zeit. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet Zustellung in der Zeit von 8:30 Uhr und 16:30 Uhr auf a Tag, an dem die Banken vollumfänglich geöffnet sind Transaktionen in dem Gebiet, in dem sich der Käufer befindet (die „normalen Lieferzeiten“). Wenn der Käufer dies verlangt Die Lieferung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder außerhalb der Normale Lieferzeiten und das gleiche ist in der aufgezeichnet Auftragsbestätigung wird Castle sein angemessenes Recht nutzen bemüht sich, zum angegebenen Zeitpunkt zu liefern. Burg Mai einen zusätzlichen Betrag für eine solche Lieferung bei Castle's berechnen absolute Diskretion. 7.3 Die Zeit ist in Bezug auf keine von wesentlich Castles Verpflichtungen aus dem Vertrag. 7.4 Castle haftet nicht für Schäden, die durch entstehen des Käufers, die sich aus einer Verzögerung bei der Lieferung der Waren ergeben oder Erbringung von Dienstleistungen. 7.5 Wenn die Waren von Castle per Tankwagen geliefert werden oder ähnliches Fahrzeug, der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn der Die Ware passiert den Endflansch des Straßentankwagens. 7.6 Wenn die Waren von Castle per Fass oder auf andere Weise geliefert werden Container, der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn die Waren vom Transportfahrzeug entfernt werden. 7.7 Bei Abholung der Ware von Castle per Fass bzw anderen Behältnissen ist der Zeitpunkt der Lieferung, wenn die Die Ware wird über die Seite des Transportfahrzeugs gehoben. 7.8 Wo die Waren aus dem Lagertank von Castle abgeholt werden oder Standort, in einem Straßentankwagen oder einem ähnlichen Fahrzeug, zum Zeitpunkt des Die Lieferung erfolgt, wenn die Waren den Endflansch passieren Lagertank des Schlosses. 7.9 Wenn die Waren auf andere Weise geliefert werden als wie in den Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6 oder 7.8 oben angegeben, die Der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn die Waren Castle's verlassen Firmengelände. 7.10 Die Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6, 7.8 und 7.9 unterliegen allen gegenteiligen Bestimmungen des Verkaufsauftrags Bestätigung, die einen anderen Zeitpunkt angeben kann Die Zustellung. Ohne Einschränkung die Auftragsbestätigung kann festlegen, dass in diesem Fall ein Incoterm gilt Lieferzeitpunkt ist, wenn die Lieferung erfolgt ist in diesem Incoterm angegeben (und wenn keines angegeben ist, dann in gemäß den Bestimmungen der Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6, 7.8 und 7.9 oben).
LIEFERUNG IN RATEN 8.1 Castle ist berechtigt, die Ware per zu liefern Raten. Jede Rate ist so zu behandeln, als wäre sie einen separaten und eigenständigen Vertrag zwischen Schloss und der Käufer. 8.2 Jegliche Nichterfüllung, Aussetzung oder Verzögerung durch Castle in Bezug auf jede Teillieferung der Ware oder deren Entdeckung Mängel an den so gelieferten Waren berechtigen nicht zur Käufer im Übrigen vom Vertrag zurücktreten und nicht Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf die Rest der Waren oder der Rest des Vertrages.
EIGNUNG DER LAGERUNG UND ENTLADUNG EINRICHTUNGEN Castle behält sich das Recht vor, jederzeit abzulehnen Lieferung der Waren, wenn nach eigenem Ermessen die Lagerung und vom Käufer vorgeschlagene Ablademöglichkeiten unzureichend sind oder ungeeignet. Wo die Waren von Castle geliefert werden eine solche Lieferung stellt in keiner Weise eine Verpflichtung dar oder Darstellung von Castle hinsichtlich der Angemessenheit oder Eignung der Lager- oder Abladeeinrichtungen des Käufers. Der Käufer ist jederzeit allein verantwortlich und haftbar dass die Lager- und Abladeeinrichtungen des Käufers sind ausreichend und geeignet.
NICHTANNAHME DER ANGEBOTENEN LIEFERUNG 10.1 Wenn eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren durch die verursacht wird Käufer ist Castle berechtigt, dem Käufer alle Kosten in Rechnung zu stellen angemessenen Kosten, die aus einer solchen Verzögerung entstehen, einschließlich ohne Begrenzung der Kosten für die Rücksendung der Waren an Castle's Räumlichkeiten, der Lagerung der Waren und der Rücklieferung der Waren. 10.2 Wenn eine Verzögerung bei der Lieferung von Dienstleistungen verursacht wird durch dem Käufer, ist Castle berechtigt, dem Käufer alle Kosten in Rechnung zu stellen angemessenen Kosten, die aus einer solchen Verzögerung entstehen, einschließlich ohne Begrenzung der verschwendeten Kosten für Personal und Material bereit, den Dienst zu erbringen. 10.3 Ungeachtet der Bedingungen 10.1 und 10.2 oben und vorbehaltlich zu jeder gegensätzlichen Bestimmung, der Castle zustimmt schriftlich, ist der Käufer zur Umterminierung nicht berechtigt Mehr als eine einmalige Lieferung der Waren durch Geben Castle mit angemessener Frist, dies zu tun.
HÖHERE GEWALT UND HÄRTE 11.1 In dieser Klausel 11 bedeutet „Ereignis höherer Gewalt“ ein Ereignis vollständig außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei, die Ansprüche geltend macht den Vorteil dieser Klausel 11 (einschließlich seiner Subunternehmer) einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Zivil Aufruhr, Befolgung eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung, Regel, Verordnung oder Anweisung, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Aufruhr, Streik oder andere Arbeitskampfmaßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik oder andere Arbeitskampfmaßnahmen der Beschäftigten der Partei Inanspruchnahme des Vorteils dieser Klausel 11), Versäumnis durch gesetzliche Bestimmungen Bestattungsunternehmen, Versorgungsunternehmen, lokale Behörden oder ähnliche Einrichtungen Bereitstellung von Dienstleistungen, Ausfällen, Engpässen oder erheblichen Preisen Steigerung von Energie, Brennstoff, Rohstoffen oder Transportmitteln und allen anderen Handlung oder Unterlassung eines Dritten, soweit Erfüllung einer Verpflichtung der Partei, die die Ansprüche geltend macht Vorteil der Klausel beruht darauf. 11.2 Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei bei Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung jegliche seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei (Sonstiges als eine Verpflichtung zur Zahlung von Geldern), die einer Force zuzurechnen sind Gewaltereignis und kein solches Versäumnis oder Verspätung für jeden Zweck als Vertragsbruch angesehen werden. Die Partei, die diese Klausel 11 in Anspruch nehmen möchte soll: 11.2.1 die andere Partei so schnell wie möglich benachrichtigen durchführbar des besagten Ereignisses höherer Gewalt; und 11.2.2 seine angemessenen Anstrengungen zu nutzen und fortzusetzen das besagte Ereignis höherer Gewalt zu überwinden und zu minimieren der besagte Ausfall oder die Verzögerung.
BEENDIGUNG 12.1 Wenn: 12.1.1 der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinem trifft Gläubiger oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) in Liquidation geht (anders als zum Zwecke einer Lösungsmittelverschmelzung oder Wiederaufbau) oder hat einen Administrator oder Administrator über das gesamte oder einen Teil seines Vermögens bestellter Insolvenzverwalter; oder12.1.2 ein Belastungsgläubiger in Besitz nimmt oder ein Konkursverwalter ist ernannt, von Eigentum oder Vermögenswerten des Käufers; oder 12.1.3 der Käufer aufhört weiterzumachen oder damit aufzuhören droht Geschäft; oder 12.1.4 Castle vernünftigerweise befürchtet, dass eines der Ereignisse oben erwähnte in Bezug auf den Käufer bevorsteht und benachrichtigt den Käufer entsprechend; oder 12.1.5 jedes Ereignis findet in einer anderen Gerichtsbarkeit statt England, das analog zu einem der oben genannten unter diesem ist Ziffer 12.1; oder 12.1.6 der Käufer verstößt gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrag und behebt diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tage nach einer Benachrichtigung von Castle, die auf den Verstoß hinweist, und den Käufer zur Nachbesserung auffordern. 12.2 Wo Klausel 12.1 gilt, unbeschadet etwaiger andere Rechte oder Rechtsbehelfe, die Castle zur Verfügung stehen, Castle sein berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weiter auszusetzen Lieferungen im Rahmen des Vertrages ohne jegliche Haftung für die Käufer. 12.3 Wo Klausel 12.1 gilt und wenn die Waren waren geliefert, aber nicht bezahlt, wird der Preis berechnet sofort fällig und zahlbar, ungeachtet etwaiger vorherige Vereinbarung oder anderslautende Vereinbarung. 12.4 Der Käufer kann den Vertrag jederzeit kündigen als vierundzwanzig (24) Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die Waren geliefert werden sind immer vorgesehen, Castles Räumlichkeiten zu verlassen dass, wenn der Käufer dieses Recht ausübt, der Käufer verpflichtet ist verpflichtet, Castle für die zuvor entstandenen Kosten zu entschädigen Erhalt der Kündigungsmitteilung durch Castle. Burg Mai jederzeit danach eine Rechnung für diese Kosten ausstellen Kündigung eingegangen ist.
VARIATION DER SPEZIFIKATION 13.1 Die einzige Verantwortung von Castle besteht darin, die Waren einzuliefern in Übereinstimmung mit jeder formalen schriftlichen Spezifikation, auf die verwiesen wird in der entsprechenden Auftragsbestätigung. Wenn der Käufer wünscht eine alternative Spezifikation, muss der Käufer erheben diese Ausgabe vor Vertragsabschluss. 13.2 Castle ist dafür verantwortlich, dass die Waren im Lieferzustand der Spezifikation entsprechen. Zu Prüfungen ist Castle nicht verpflichtet in Bezug auf die Spezifikation. Ohne Einschränkung wird Castle nicht verpflichtet, auf Schadstoffe zu testen von der Spezifikation vorgesehen. Der Käufer tritt ein Übereinstimmung mit guten Herstellungsgrundsätzen auch überprüfen dass die Waren vor der Verwendung der Spezifikation entsprechen Waren oder Lieferung der Waren an Dritte. 13.3 Wenn es sich bei den Waren um vorverpackte Waren handelt, die verkauft werden auf von Castle in der gleichen Verpackung wie sie gekauft werden Castle, dann anstelle der Bedingungen 13.1 und 13.2 oben, Die einzige Verpflichtung von Castle ist die angemessene Nutzung bemüht sich, die gegebenen Garantien an den Käufer weiterzugeben an Castle durch den Verkäufer der Waren an Castle. 13.4 Castle kann den Käufer schriftlich oder per E-Mail benachrichtigen die Spezifikation der Waren jederzeit ändern. Der Käufer kann den Vertrag fristlos kündigen Erhalt einer solchen Mitteilung oder E-Mail.
HAFTUNG 14.1 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in anderen angegeben Einzelvertrag, alle Bedingungen und Garantien durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig wie auch immer impliziert entstehen, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sich selbst zu befriedigen und andere hinsichtlich der Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck Zweck und der Käufer erkennt an, dass er sich darauf verlässt allein auf die eigene Fähigkeit und das Urteil des Käufers und nicht Castle bei der Feststellung dieser Eignung. Schloss Haftbefehle dass die Waren der vorherigen Spezifikation entsprechen an den Käufer geliefert werden, wie weiter in Ziffer 13 vorgesehen Oben. Wenn zuvor keine Spezifikation geliefert wurde dem Käufer wird eine Spezifikation an den Käufer geliefert Anfrage und Castle garantiert, dass die Waren diesen Anforderungen entsprechen mit dieser Angabe. 14.2 Die Gebühren von Castle an den Käufer werden auf der Grundlage ermittelt der enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen im Vertrag. Der Käufer stimmt diesen ausdrücklich zu Ausschlüsse und Beschränkungen sind wegen angemessen (unter anderem) die Wahrscheinlichkeit, dass der Betrag von Schadensersatz, der dem Käufer für eine Vertragsverletzung zugesprochen werden kann von Castle kann unverhältnismäßig größer sein als die Preis der Ware. 14.3 Die folgenden Bestimmungen in dieser Klausel 14 legen die von Castle fest gesamte Haftung (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer). der Käufer in Bezug auf: 14.3.1 eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen von Castle; 14.3.2 eine unerlaubte Handlung oder Unterlassung, für die Castle haftbar ist; 14.3.3 eine Handlung, die sich aus einer falschen Darstellung ergibt, die von oder am gemacht wurde Namen des Schlosses; die im Zusammenhang mit der Leistung entstehen bzw beabsichtigte Vertragserfüllung oder aus einer Handlung heraus als Folge des Eintritts getan oder unterlassen von Schloss des Vertrages. 14.4 Die Gesamthaftung, die Castle dem Käufer schuldet und in Bezug auf alle Ansprüche darf den Preis nicht übersteigen Waren. 14.5 Castle haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer für jeder reine Vermögensschaden, entgangener Gewinn, Geschäftsverlust und wie Verlust. Castle haftet unter keinen Umständen für die Käufer für alle indirekten Verluste. 14.6 Der Käufer ist nur berechtigt, Ansprüche gegen uns geltend zu machen Schloss, wo der Käufer rechtliche Schritte einleitet Castle innerhalb des Zeitraums, der kürzer ist als (i) die Haltbarkeitsdauer der Waren und (ii) den Zeitraum von zwölf (12) Monaten beginnend mit dem Datum, an dem der Käufer verpflichtet ist vernünftigerweise von seiner Berechtigung gewusst haben, einen solchen zu bringen beanspruchen. 14.7 Der in dieser Ziffer 14 genannte Haftungsausschluss gilt gelten nicht, um die Haftung von Castle auszuschließen oder einzuschränken für: 14.7.1 Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit Castle, seine Diener oder Agenten; oder 14.7.2 Schäden, für die Castle gegenüber dem Käufer gemäß Teil I haftet des Consumer Protection Act 1987 und wo der Käufer als Verbraucher gemäß diesem Gesetz handelt; 14.7.3 Verletzung der stillschweigenden Verpflichtung von Castle in Bezug auf das Eigentum an der Waren, die in Abschnitt 12 des Verkaufswarengesetzes enthalten sind 1979 oder Abschnitt 2 des Gesetzes über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen 1982. außer dass nichts in dieser Klausel 14 ein Recht überträgt oder Abhilfe für den Käufer, zu der der Käufer dies nicht tun würde ansonsten berechtigt. 14.8 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß diese Klausel 14 gilt als abtrennbar. Die Gültigkeit oder Undurchsetzbarkeit eines Absatzes oder Unterabsatzes dieser Ziffer 14 berührt nicht die Gültigkeit bzw Durchsetzbarkeit aller anderen Teile dieser Klausel 14. 14.9 Die Bestimmungen dieser Klausel 14 überdauern die Kündigung des gesamten oder eines Teils des Vertrages.
PROBEN Außer wenn die Waren ausdrücklich schriftlich bestellt werden gegen Muster, die von Castle und dem Kundenauftrag geliefert wurden Bestätigung bezieht sich ausdrücklich auf diese Proben, alle und Alle von Castle gelieferten Muster werden zu Informationszwecken geliefert nur. Wenn der Käufer eine zusätzliche Garantie verlangt, die die Ware einem solchen Muster entspricht, muss der Käufer dasselbe Castle vor der Ausgabe von a mitteilen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung bezieht sich auf jede zusätzliche Garantie (in Form einer zusätzliche Spezifikation), denen Castle zustimmen kann. Schloss übernimmt keine weitergehende Gewährleistung für die Einhaltung der Waren mit einer anderen Probe als in Bezug auf die Spezifikation in der Auftragsbestätigung enthalten.
CONTAINER UND PALETTEN 16.1 Diese Ziffer 16 gilt nur für Container oder Paletten Zugehörigkeit zu Castle werden im Zusammenhang mit der verwendet Lieferung der Güter. 16.2 Der Wert aller verwendeten kostenpflichtigen Behälter oder Paletten Verbindung mit der Lieferung der Ware wird als angezeigt ein separater Posten auf der Verkaufsrechnung von Castle für die Waren und sind bei Zahlung vollständig vom Käufer zu bezahlen die Ware ist fällig.
GEISTIGEN EIGENTUMS Die Lieferung einer der Waren durch Castle gibt nicht die Käufer irgendwelche Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum Eigentum, das von Castle besessen, genutzt oder genossen wird mit der Ware.
BEHAUPTUNGEN 18.1 Der Käufer hat die Waren unverzüglich zu untersuchen praktikabel nach dem Zeitpunkt der Lieferung und geben zu Burg und dem Spediteur schriftlich bis zum Ablauf der nächsten Werktag nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über eine Reklamation für Mängel, Mangel, Beschädigung oder Verlust der Waren während des Transports. Unterlässt der Käufer dies, so werden die Waren endgültig als zugegangen vermutet werden und vom Käufer ohne Mängelansprüche angenommen, Mangel, Beschädigung oder Verlust. 18.2 Die Bestimmungen dieser Klausel 18 gelten nur, wenn jeglichen Anspruch auf Mängel, Mängel, Schäden oder Verluste an der Ware ist bei Sichtprüfung erkennbar.
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ 19.1 Castle verpflichtet sich, Gesundheit und Sicherheit einzuhalten Gesetzgebung. Sofern dies durch solche Gesetze erforderlich ist, wird Castle dies tun Liefern Sie Sicherheitsdatenblätter und andere Informationen bzgl die Gesundheits- und Sicherheitsattribute der Waren. 19.2 Der Käufer hält die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ein. In insbesondere, aber ohne Einschränkung, wird der Käufer vollständig und Castle wirksam von jeglichen Ansprüchen freizustellen oder Verfahren aufgrund von Verletzungen, Verlusten oder Schäden verursacht durch: 19.2.1 ein unerwarteter Mangel an der Ware 19.2.2 ein Versäumnis, die Waren in Übereinstimmung mit dem Strom zu verwenden die Gesundheit und Sicherheitsvorschriften oder mit Informationen über die Gesundheits- und Sicherheitsattribute der von oder am gelieferten Waren Namen von Castle (ob ein solches Versäumnis seitens der Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Käufers oder Dritte an wen der Käufer die Waren geliefert hat). In dieser Klausel 19.2 bedeutet ein „unerwarteter Mangel“ a andere Mängel der Waren als ein Versagen der Waren den im Kundenauftrag angegebenen Spezifikationen entsprechen Bestätigung. 19.3 Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Informationen dem Käufer von Castle bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden über die Nutzung, Handhabung, Verarbeitung, Lagerung bzw Transport der Waren (im Folgenden die „Nutzung der Waren“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Informationen bezüglich etwaiger Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, denen die Verwendung ausgesetzt ist der Waren Anlass geben können und alle erforderlichen Bedingungen um sicherzustellen, dass die Verwendung der Waren ohne Risiken erfolgt Gesundheit, sind allen Mitarbeitern von zur Kenntnis zu bringen der Käufer und andere an der Nutzung der Waren Beteiligte. Der Käufer verpflichtet sich ferner, ein ähnliches aufzuerlegen Verpflichtung gegenüber Dritten, für die die Waren bestimmt sind verkauft oder geliefert. 19.4 Der Käufer muss Castle unverzüglich über jeden Vorfall informieren dem Käufer bekannt wird, in dem die Verwendung der Waren Gefahren für die Gesundheit oder Sicherheit jeder Person.
EXPORTVERKÄUFE 20.1 Die Bestimmungen dieser Klausel 20 gelten nur, wenn die Auftragsbestätigung gibt an, dass ein Incoterm gilt für den Vertrag. 20.2 Der Verkauf der Waren unterliegt den Incoterms (sofern vorhanden). in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle einer Konflikt zwischen den Bestimmungen der Incoterms und diesen Bedingungen, dann (vorbehaltlich nur der Bestimmungen von Klausel 7.10) gehen diese Bedingungen vor. 20.3 Hiermit wird zwischen den Parteien vereinbart, dass United Nations Convention on Contracts for the International Der Verkauf von Waren gilt nicht für Verträge gemäß diese Bedingungen. 20.4 Der Käufer ist für die Einhaltung jeglicher Gesetze oder Vorschriften für die Einfuhr von Waren in das Bestimmungsland und zur Zahlung aller ihnen obliegenden Pflichten. 20.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Castle unter keine Mitteilungspflicht gemäß Abschnitt 32(3) des Verkaufs Warengesetz 1979.
ZUWEISBARKEIT Zur Abtretung des Nutzens bzw. der Leistung ist der Käufer nicht berechtigt Belastung des gesamten oder eines Teils eines Vertrags ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Castle. Castle kann Unteraufträge vergeben die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach eigenem Ermessen, vorausgesetzt immer, dass Castle für die Taten verantwortlich bleibt und Unterlassungen seiner Subunternehmer.
VERZICHT Außer in Bezug auf eine schriftlich erteilte Verzichtserklärung, das Scheitern von Castle jederzeit eine Bestimmung des Vertrages durchzusetzen gilt nicht als Verzicht auf diese oder andere Bestimmungen andere Bestimmung des Vertrags oder des Rechts von Castle danach, um diese oder eine andere Bestimmung des durchzusetzen Vertrag.
Salvatorische Klausel Wenn eine Bestimmung im Vertrag von einem Gericht bestimmt wird oder Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar: 23.1.1 Eine solche Undurchsetzbarkeit berührt den Rest nicht Vertrag; und 23.1.2 Die Parteien ändern nach Treu und Glauben und falls erforderlich novieren Sie den Vertrag, um den Geist so nah wie möglich wiederzugeben und Absicht hinter einer solchen nicht durchsetzbaren Bestimmung oder Bestimmungen, damit diese den Gesetzen dieser entsprechen Zuständigkeit.
STATUS Nichts in diesen Bedingungen begründet ein Joint Venture, Agentur oder Partnerschaft zwischen Castle und dem Käufer.
VARIANTEN Alle Änderungen an einem Vertrag oder an diesen Bedingungen müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterschrieben werden.
RECHTE DRITTER Die Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Rechte Dritter). 1999 gilt nicht für den Vertrag und der Vertrag gilt Dritten nach diesem Gesetz keine Rechte einräumen oder ansonsten.
EIGENES RECHT Jeder Vertrag, für den diese Bedingungen gelten, ist ausgelegt und in Kraft treten in Übereinstimmung mit den Gesetzen von England und die Parteien akzeptieren hiermit die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte.