CASTLE CHEMIKALIEN BEGRENZT
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Ausgabe MÄRZ 2021
Der Käufer wird auf die in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsbeschränkungen und insbesondere auf die Bestimmungen von hingewiesen
Klausel 14 unten. Die Aufmerksamkeit des Käufers wird auch auf die Bestimmungen von Ziffer 18.1 gelenkt, die den Käufer verpflichten, die zu prüfen
Ware umgehend nach Lieferung.
- DEFINITIONEN
In diesen Bedingungen:
1.1 „Castle“ bezeichnet Castle Chemicals Ltd (registriert in
Scotland unter der Nummer SC157459), deren eingetragener Sitz
befindet sich im 4. Stock, 115 George Street, Edinburgh, Lothian EH2 4JN
1.2 „Käufer“ bedeutet jede Person oder Personen, Firma oder Firmen,
Unternehmen oder Unternehmen, Behörde oder Behörden, die sollen
die Waren bestellen oder kaufen.
1.3 „Vertrag“ bezeichnet den jeweiligen Einzelvertrag für die
Lieferung der Waren durch Castle an den Käufer.
1.4 „Waren“ bezeichnet die Waren oder Materialien, die von geliefert oder verkauft werden
Castle an den Käufer, wie im Verkaufsauftrag angegeben
Bestätigung.
1.5 „Incoterms“ bezeichnet die Incoterms 2000, wie sie vom veröffentlicht werden
International Chamber of Commerce im Jahr 1999 oder so ähnlich
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.6 „Geistiges Eigentum“ bezeichnet Patente, eingetragene und
nicht eingetragene Warenzeichen, eingetragene Geschmacksmuster, Anmeldungen
für eines der Vorstehenden und das Recht, eines der vorstehenden zu beantragen
Vorstehende in irgendeinem Teil der Welt, vertrauliche Informationen,
Firmennamen, Markennamen, Urheber- und Rechte an den
Natur von Urheber- und Designrechten und aufstehen, wissen
wie, Domänennamen, Erfindungen, Dienstleistungsmarken und
Datenbankrechte und ähnliche Rechte, wo immer sie sich in der befinden
Welt.
1.7 „Bestellung“ bezeichnet eine für die Waren aufgegebene Bestellung.
1.8 „Auftragsbestätigung“ bezeichnet das Dokument mit dem Titel
von Castle generierte und versendete Auftragsbestätigung
Post, Fax oder E-Mail von Castle an den Käufer.
1.9 „Sicherheitsgesetzgebung“ bedeutet Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Act 1974 usw. Der Consumer Protection Act 1987 und alle
Vorschriften darunter; Die allgemeine Produktsicherheit
Regulations 2005 und alle anderen Gesetze von Zeit zu Zeit
(einschließlich untergeordneter Rechtsvorschriften und der Europäischen Union und
Rechtsvorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums dahingehend, dass es
hat unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten) rechtliche Auferlegung
Anforderungen an die Warensicherheit
Handhabung, Transport, Lagerung oder Entsorgung von Waren oder
Waren, die die Waren enthalten, und die Gesundheit und Sicherheit
der Benutzer der Waren.
1.10 „Besondere Bedingungen“ bezeichnet solche vereinbarten zusätzlichen Bedingungen
von Zeit zu Zeit schriftlich zwischen Castle und dem Käufer.
1.11 „Lieferzeit“ hat die in Ziffer 7.5 angegebene Bedeutung,
7.6 bzw. 7.7.
1.12 Ein Verweis auf jede gesetzliche Vorschrift beinhaltet einen Verweis
zu diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung von Zeit zu Zeit
geändert, erweitert oder neu in Kraft gesetzt.
1.13 Soweit ein Konflikt zwischen diesen Bedingungen und
die Besonderen Bedingungen, die Besonderen Bedingungen
sich durchsetzen.
1.14 Die Bezugnahme auf eine Klausel bezieht sich auf eine Klausel dieser
Bedingungen.
1.15 In diesem Dokument und in allen Sonderbedingungen:
1.15.1 Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss
die Auslegung dieses Dokuments oder der Besonderen
Bedingungen;
1.15.2 Die Verwendung des Plurals umfasst den Singular und die Verwendung
des Singulars schließt den Plural ein;
1.15.3 Verweise auf das männliche, weibliche oder neutrale Geschlecht
soll jedes Geschlecht umfassen. - ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN
2.1 Sofern von Castle nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde
jeder Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht diesen
Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen. Diese Bedingungen
gelten für Container oder Paletten
Zugehörigkeit zu Castle, die im Zusammenhang mit der verwendet werden
Lieferung der Güter. Diese Bedingungen gelten für alle
Dienstleistungen, die Castle erbringt und die ergänzend zu den
Lieferung der Waren im größtmöglichen Umfang.
2.2 Das Angebot von Castle ist nicht als Angebot zu verstehen und Nr
Der Vertrag tritt in Kraft, solange und bis ein Verkaufsauftrag vorliegt
Die Bestätigung wurde von Castle an den Käufer versandt.
2.3 Castle ist bereit, die Bestellung des Käufers entgegenzunehmen
telefonisch, per Fax oder per E-Mail, akzeptiert aber keine
Verantwortung jeglicher Art für Fehler oder Auslassungen in der
Übermittlung der Bestellung des Käufers.
2.4 Castle ist berechtigt, sich in jeder Hinsicht und in allen Punkten zu berufen
Umständen auf den Inhalt des Verkaufsauftrags
Bestätigung unter Angabe der Menge und Qualität der
Waren, die geliefert werden sollen. Dementsprechend soll es die sein
Die alleinige Verantwortung des Käufers, den Verkaufsauftrag zu prüfen
Bestätigung und Castle unverzüglich nach Erhalt zu benachrichtigen
davon, wenn die Waren nicht ordnungsgemäß angegeben sind
die Auftragsbestätigung.
2.5 Wenn es einen Konflikt zwischen dem Verkaufsauftrag gibt
Bestätigung und jedes Angebot oder Schätzung, dass Castle
gegeben haben kann, gilt die Auftragsbestätigung
immer überwiegen.
2.6 Der Käufer erkennt an, dass diese Bedingungen gelten
Vorrang vor allen angeblichen Qualifikationen oder Bedingungen
vom Käufer auferlegte und frühere Handelspraktiken
zwischen Käufer und Schloss.
2.7 Dem Vertrag liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde
und alle Sonderbedingungen.
2.8 Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass diese Bedingungen und alle
Besondere Bedingungen gehen etwaigen vor
vom Käufer angebotenen Vertragsbestimmungen. Burg soll
nicht gebunden und stimmt keinem Vertrag zu
vom Käufer angebotenen Bestimmungen außer in dem Umfang, falls vorhanden,
dass Castle dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. Der
Der Käufer stimmt zu, dass keine Maßnahmen von Castle ergriffen werden
so ausgelegt, dass Castle alle Vertragsbestimmungen akzeptiert
vom Käufer angeboten. - VERÖFFENTLICHUNGEN UND VERTRETUNGEN
3.1 Alle Beschreibungen, Abbildungen und Informationen, die in enthalten sind
(i) Castles Kataloge, Preislisten, Werbematerial und
andere Veröffentlichungen und (ii) angebrachte oder angebrachte Etiketten
Container und Verpackungen von Castle oder andere Sicherheiten
Artikel in Bezug auf die Waren gelten als
nur annähernd und sollen lediglich eine allgemeine Vorstellung vermitteln
der darin beschriebenen Waren und sind nicht Teil davon
des Vertrages oder gelten als Import einer Garantie
in Bezug auf die Waren, es sei denn und in dem Umfang, dass die
Gegenteiliges wird von Castle ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.2
3.2 Der Käufer erkennt an, dass er mit Vertragsabschluss
es hat sich nicht auf mündliche oder schriftliche Zusicherungen gestützt
Verpflichtungen oder Garantien, die von oder im Namen von Castle eingegangen werden
außer in dem Umfang, in dem eine solche Darstellung angegeben ist
schriftlich und ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen.
3.3 Nichts im Vertrag schließt Castle aus
Verantwortung im Falle einer betrügerischen Falschdarstellung
von Castle vorgenommen wurden oder für die Castle haftet. - PREISE
4.1 Sofern nichts anderes schriftlich von Castle oder as vereinbart wurde
die in der Auftragsbestätigung oder einem Sonderangebot angegeben sind
Bedingungen wird der Preis der Waren der vorherrschende sein
die Lieferzeit. Außer insoweit, als das Gegenteil der Fall ist
kann in der Auftragsbestätigung angegeben werden, der Preis von
der Waren wird als Preis pro Tonne, Liter oder Kilogramm angegeben
wie angemessen. Soweit nicht anders angegeben
in der Auftragsbestätigung angegeben werden, der Preis der
Waren schließen Transport, Versicherung, Lieferung aus
und Entladen.
4.2 Sofern von Castle nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben,
Die Preise verstehen sich von Castle exklusive Mehrwertsteuer, die Castle
werden mit dem entsprechenden vorherrschenden Satz hinzugefügt.
4.3 Castle ist berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen zu berechnen
Beträge, die im Rahmen eines Vertrags ab dem Fälligkeitsdatum bis zum verspätet gezahlt wurden
Zahlungsdatum. Diese Zinsen werden berechnet auf a
täglich mit einer Rate von drei Prozent (3%) über dem
Basiszinssatz der National Westminster Bank plc von Zeit zu Zeit
Zeit vorherrschend, sowie nach jedem Urteil.
4.4 Wenn der Preis für ein Element aus Strom, Brennstoff, Rohstoff
oder Transport, der von Castle to verwendet oder vertraglich vereinbart wurde
Herstellung der Waren über den zu zahlenden Preis hinausgeht
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann Castle dann den Betrag erhöhen
vom Käufer zu zahlenden Kaufpreis in angemessener Höhe
berechnet von Castle vernünftig handelnd und in Kauf nehmend
diese Erhöhung und den anteiligen Betrag davon berücksichtigen
Bestandteil der Gesamtherstellungskosten der Waren.
Castle benachrichtigt den Käufer über diese Erhöhung oder sendet ihm eine E-Mail
im Preis der Waren. Der Käufer kann die kündigen
Schließen Sie den Vertrag ab, indem Sie Castle dies unverzüglich nach Erhalt mitteilen
jede solche Mitteilung oder E-Mail. Wo der Käufer dies nicht tut
den Vertrag unverzüglich nach Erhalt kündigen
Benachrichtigung oder E-Mail und in jedem Fall vierundzwanzig (24) Stunden
vor dem Zeitpunkt, an dem die Waren voraussichtlich abgehen
Werksgelände des Schlosses ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet
Lieferung der Ware zum Neupreis. - EIGENTUMSVORBEHALT – GEFAHR UND EIGENTUM
5.1 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den über
Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung.
5.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs in der
Waren, oder jede andere Bestimmung dieser Bedingungen, die
Das Eigentum an der Ware geht erst auf den Käufer über
Castle hat eine Barzahlung oder Barzahlung erhalten
voll des Warenpreises.
5.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Ware auf die übergeht
Käufer, hält der Käufer die Waren als Treuhänder von Castle
Agent und Verwahrer und verwahrt die Waren getrennt von
die des Käufers und Dritter aufbewahrt und sachgemäß gelagert werden,
geschützt und versichert und als Eigentum von Castle gekennzeichnet,
ist jedoch berechtigt, die Waren weiterzuverkaufen oder zu verwenden
gewöhnlichen Geschäftsgang.
5.4 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an der Ware auf die übergeht
Käufer (und sofern die Waren noch getrennt sind
identifizierbare Existenz und wurden nicht weiterverkauft) Castle
ist jederzeit berechtigt, vom Käufer die Lieferung zu verlangen
die Ware an Castle und, wenn der Käufer dies nicht tut,
unverzüglich alle Räumlichkeiten des Käufers oder sonstige zu betreten
Dritte, bei denen die Waren gelagert werden und die sie wieder in Besitz nehmen
Waren.
5.5 Zur Verpfändung oder sonstigen Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt
als Sicherheit für etwaige Schulden aufzuladen
Waren, die Eigentum von Castle bleiben, aber wenn die
Der Käufer überweist so alle Gelder, die der Käufer an Castle schuldet
wird (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe von
Castle) werden sofort fällig und zahlbar. - ZAHLUNG
6.1 Castle ist berechtigt, dem Käufer eine Rechnung unter zuzustellen
jederzeit am oder nach dem Zeitpunkt der Lieferung.
6.2 Der Käufer hat die Rechnung von Castle bis zum 20. Tag vollständig zu bezahlen
des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sich eine Rechnung befindet
herausgegeben von Castle.
6.3 Ungeachtet der Bestimmungen der Bedingungen 6.1 und 6.2
Castle behält sich das Recht vor (nach alleinigem Ermessen von Castle).
die vollständige Zahlung der Waren zum oder vor dem Zeitpunkt verlangen
der Lieferung oder anderweitig eine Kreditfazilität zu ändern
dem Käufer von Zeit zu Zeit gegeben.
6.4 Der Käufer darf keine Abzüge vom Rechnungspreis vornehmen
wegen einer Aufrechnung, Forderung oder Gegenforderung, es sei denn
sowohl die Gültigkeit als auch die Höhe davon wurden
von Castle schriftlich zugelassen.
6.5 Wo Castle dem Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt Rechnungen in Bezug auf
alle Waren, die in Raten gemäß Bedingung 8.1 unten geliefert werden,
dann erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass der Käufer dies tun wird
eine Zahlung an Castle in Bezug auf eine Rechnung mit Stufenzahlung leisten
gemäß Bedingung 6.2 oben und wird nicht darunter fallen
Umstände versuchen, gegen irgendwelche aufzurechnen, abzuziehen oder Gegenforderungen geltend zu machen
fällige Zahlung an Castle in Bezug auf Ansprüche des Käufers
dann oder später gegen Castle in Bezug auf gelieferte Waren haben
oder von Castle geliefert werden, die nicht Gegenstand dieser Phase sind
Rechnung. - LIEFERUNG
7.1 Wenn Castle einen bestimmten Liefertermin vereinbart oder angibt,
Castle wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um am oder zu liefern
vor dem relevanten Datum, aber Schloss wird unter Nr
Verpflichtung dazu.
7.2 Castle ist zu keiner Lieferung verpflichtet
angegebene Zeit. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet
Zustellung in der Zeit von 8:30 Uhr und 16:30 Uhr auf a
Tag, an dem die Banken vollumfänglich geöffnet sind
Transaktionen in dem Gebiet, in dem sich der Käufer befindet
(die „normalen Lieferzeiten“). Wenn der Käufer dies verlangt
Die Lieferung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder außerhalb der
Normale Lieferzeiten und das gleiche ist in der aufgezeichnet
Auftragsbestätigung wird Castle sein angemessenes Recht nutzen
bemüht sich, zum angegebenen Zeitpunkt zu liefern. Burg Mai
einen zusätzlichen Betrag für eine solche Lieferung bei Castle's berechnen
absolute Diskretion.
7.3 Die Zeit ist in Bezug auf keine von wesentlich
Castles Verpflichtungen aus dem Vertrag.
7.4 Castle haftet nicht für Schäden, die durch entstehen
des Käufers, die sich aus einer Verzögerung bei der Lieferung der Waren ergeben
oder Erbringung von Dienstleistungen.
7.5 Wenn die Waren von Castle per Tankwagen geliefert werden
oder ähnliches Fahrzeug, der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn der
Die Ware passiert den Endflansch des Straßentankwagens.
7.6 Wenn die Waren von Castle per Fass oder auf andere Weise geliefert werden
Container, der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn die Waren
vom Transportfahrzeug entfernt werden.
7.7 Bei Abholung der Ware von Castle per Fass bzw
anderen Behältnissen ist der Zeitpunkt der Lieferung, wenn die
Die Ware wird über die Seite des Transportfahrzeugs gehoben.
7.8 Wo die Waren aus dem Lagertank von Castle abgeholt werden
oder Standort, in einem Straßentankwagen oder einem ähnlichen Fahrzeug, zum Zeitpunkt des
Die Lieferung erfolgt, wenn die Waren den Endflansch passieren
Lagertank des Schlosses.
7.9 Wenn die Waren auf andere Weise geliefert werden
als wie in den Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6 oder 7.8 oben angegeben, die
Der Zeitpunkt der Lieferung ist, wenn die Waren Castle's verlassen
Firmengelände.
7.10 Die Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6, 7.8 und 7.9
unterliegen allen gegenteiligen Bestimmungen des Verkaufsauftrags
Bestätigung, die einen anderen Zeitpunkt angeben kann
Die Zustellung. Ohne Einschränkung die Auftragsbestätigung
kann festlegen, dass in diesem Fall ein Incoterm gilt
Lieferzeitpunkt ist, wenn die Lieferung erfolgt ist
in diesem Incoterm angegeben (und wenn keines angegeben ist, dann in
gemäß den Bestimmungen der Bedingungen 7.4, 7.5, 7.6,
7.8 und 7.9 oben). - LIEFERUNG IN RATEN
8.1 Castle ist berechtigt, die Ware per zu liefern
Raten. Jede Rate ist so zu behandeln, als wäre sie
einen separaten und eigenständigen Vertrag zwischen
Schloss und der Käufer.
8.2 Jegliche Nichterfüllung, Aussetzung oder Verzögerung durch Castle in Bezug auf
jede Teillieferung der Ware oder deren Entdeckung
Mängel an den so gelieferten Waren berechtigen nicht zur
Käufer im Übrigen vom Vertrag zurücktreten und nicht
Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf die
Rest der Waren oder der Rest des Vertrages. - EIGNUNG DER LAGERUNG UND ENTLADUNG
EINRICHTUNGEN
Castle behält sich das Recht vor, jederzeit abzulehnen
Lieferung der Waren, wenn nach eigenem Ermessen die Lagerung und
vom Käufer vorgeschlagene Ablademöglichkeiten unzureichend sind
oder ungeeignet. Wo die Waren von Castle geliefert werden
eine solche Lieferung stellt in keiner Weise eine Verpflichtung dar oder
Darstellung von Castle hinsichtlich der Angemessenheit oder Eignung
der Lager- oder Abladeeinrichtungen des Käufers. Der Käufer
ist jederzeit allein verantwortlich und haftbar
dass die Lager- und Abladeeinrichtungen des Käufers sind
ausreichend und geeignet. - NICHTANNAHME DER ANGEBOTENEN LIEFERUNG
10.1 Wenn eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren durch die verursacht wird
Käufer ist Castle berechtigt, dem Käufer alle Kosten in Rechnung zu stellen
angemessenen Kosten, die aus einer solchen Verzögerung entstehen, einschließlich ohne
Begrenzung der Kosten für die Rücksendung der Waren an Castle's
Räumlichkeiten, der Lagerung der Waren und der Rücklieferung der
Waren.
10.2 Wenn eine Verzögerung bei der Lieferung von Dienstleistungen verursacht wird durch
dem Käufer, ist Castle berechtigt, dem Käufer alle Kosten in Rechnung zu stellen
angemessenen Kosten, die aus einer solchen Verzögerung entstehen, einschließlich ohne
Begrenzung der verschwendeten Kosten für Personal und Material
bereit, den Dienst zu erbringen.
10.3 Ungeachtet der Bedingungen 10.1 und 10.2 oben und vorbehaltlich
zu jeder gegensätzlichen Bestimmung, der Castle zustimmt
schriftlich, ist der Käufer zur Umterminierung nicht berechtigt
Mehr als eine einmalige Lieferung der Waren durch Geben
Castle mit angemessener Frist, dies zu tun. - HÖHERE GEWALT UND HÄRTE
11.1 In dieser Klausel 11 bedeutet „Ereignis höherer Gewalt“ ein Ereignis
vollständig außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei, die Ansprüche geltend macht
den Vorteil dieser Klausel 11 (einschließlich seiner Subunternehmer)
einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Zivil
Aufruhr, Befolgung eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung,
Regel, Verordnung oder Anweisung, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Aufruhr, Streik oder
andere Arbeitskampfmaßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik oder
andere Arbeitskampfmaßnahmen der Beschäftigten der Partei
Inanspruchnahme des Vorteils dieser Klausel 11), Versäumnis durch gesetzliche Bestimmungen
Bestattungsunternehmen, Versorgungsunternehmen, lokale Behörden oder ähnliche Einrichtungen
Bereitstellung von Dienstleistungen, Ausfällen, Engpässen oder erheblichen Preisen
Steigerung von Energie, Brennstoff, Rohstoffen oder Transportmitteln und allen anderen
Handlung oder Unterlassung eines Dritten, soweit
Erfüllung einer Verpflichtung der Partei, die die Ansprüche geltend macht
Vorteil der Klausel beruht darauf.
11.2 Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei
bei Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung
jegliche seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei (Sonstiges
als eine Verpflichtung zur Zahlung von Geldern), die einer Force zuzurechnen sind
Gewaltereignis und kein solches Versäumnis oder Verspätung
für jeden Zweck als Vertragsbruch angesehen werden.
Die Partei, die diese Klausel 11 in Anspruch nehmen möchte
soll:
11.2.1 die andere Partei so schnell wie möglich benachrichtigen
durchführbar des besagten Ereignisses höherer Gewalt; und
11.2.2 seine angemessenen Anstrengungen zu nutzen und fortzusetzen
das besagte Ereignis höherer Gewalt zu überwinden und zu minimieren
der besagte Ausfall oder die Verzögerung. - BEENDIGUNG
12.1 Wenn:
12.1.1 der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinem trifft
Gläubiger oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht
oder (als Unternehmen) in Liquidation geht (anders als
zum Zwecke einer Lösungsmittelverschmelzung oder
Wiederaufbau) oder hat einen Administrator oder Administrator
über das gesamte oder einen Teil seines Vermögens bestellter Insolvenzverwalter;
oder12.1.2 ein Belastungsgläubiger in Besitz nimmt oder ein Konkursverwalter ist
ernannt, von Eigentum oder Vermögenswerten des Käufers; oder
12.1.3 der Käufer aufhört weiterzumachen oder damit aufzuhören droht
Geschäft; oder
12.1.4 Castle vernünftigerweise befürchtet, dass eines der Ereignisse
oben erwähnte in Bezug auf den Käufer bevorsteht
und benachrichtigt den Käufer entsprechend; oder
12.1.5 jedes Ereignis findet in einer anderen Gerichtsbarkeit statt
England, das analog zu einem der oben genannten unter diesem ist
Ziffer 12.1; oder
12.1.6 der Käufer verstößt gegen eine wesentliche Bestimmung des
Vertrag und behebt diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30)
Tage nach einer Benachrichtigung von Castle, die auf den Verstoß hinweist, und
den Käufer zur Nachbesserung auffordern.
12.2 Wo Klausel 12.1 gilt, unbeschadet etwaiger
andere Rechte oder Rechtsbehelfe, die Castle zur Verfügung stehen, Castle sein
berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weiter auszusetzen
Lieferungen im Rahmen des Vertrages ohne jegliche Haftung für die
Käufer.
12.3 Wo Klausel 12.1 gilt und wenn die Waren waren
geliefert, aber nicht bezahlt, wird der Preis berechnet
sofort fällig und zahlbar, ungeachtet etwaiger
vorherige Vereinbarung oder anderslautende Vereinbarung.
12.4 Der Käufer kann den Vertrag jederzeit kündigen
als vierundzwanzig (24) Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die Waren geliefert werden
sind immer vorgesehen, Castles Räumlichkeiten zu verlassen
dass, wenn der Käufer dieses Recht ausübt, der Käufer verpflichtet ist
verpflichtet, Castle für die zuvor entstandenen Kosten zu entschädigen
Erhalt der Kündigungsmitteilung durch Castle. Burg Mai
jederzeit danach eine Rechnung für diese Kosten ausstellen
Kündigung eingegangen ist. - VARIATION DER SPEZIFIKATION
13.1 Die einzige Verantwortung von Castle besteht darin, die Waren einzuliefern
in Übereinstimmung mit jeder formalen schriftlichen Spezifikation, auf die verwiesen wird
in der entsprechenden Auftragsbestätigung. Wenn der Käufer
wünscht eine alternative Spezifikation, muss der Käufer erheben
diese Ausgabe vor Vertragsabschluss.
13.2 Castle ist dafür verantwortlich, dass die Waren
im Lieferzustand der Spezifikation entsprechen.
Zu Prüfungen ist Castle nicht verpflichtet
in Bezug auf die Spezifikation. Ohne Einschränkung wird Castle
nicht verpflichtet, auf Schadstoffe zu testen
von der Spezifikation vorgesehen. Der Käufer tritt ein
Übereinstimmung mit guten Herstellungsgrundsätzen auch überprüfen
dass die Waren vor der Verwendung der Spezifikation entsprechen
Waren oder Lieferung der Waren an Dritte.
13.3 Wenn es sich bei den Waren um vorverpackte Waren handelt, die verkauft werden
auf von Castle in der gleichen Verpackung wie sie gekauft werden
Castle, dann anstelle der Bedingungen 13.1 und 13.2 oben,
Die einzige Verpflichtung von Castle ist die angemessene Nutzung
bemüht sich, die gegebenen Garantien an den Käufer weiterzugeben
an Castle durch den Verkäufer der Waren an Castle.
13.4 Castle kann den Käufer schriftlich oder per E-Mail benachrichtigen
die Spezifikation der Waren jederzeit ändern. Der Käufer
kann den Vertrag fristlos kündigen
Erhalt einer solchen Mitteilung oder E-Mail. - HAFTUNG
14.1 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder in anderen angegeben
Einzelvertrag, alle Bedingungen und Garantien
durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig wie auch immer impliziert
entstehen, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sich selbst zu befriedigen und
andere hinsichtlich der Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck
Zweck und der Käufer erkennt an, dass er sich darauf verlässt
allein auf die eigene Fähigkeit und das Urteil des Käufers und nicht
Castle bei der Feststellung dieser Eignung. Schloss Haftbefehle
dass die Waren der vorherigen Spezifikation entsprechen
an den Käufer geliefert werden, wie weiter in Ziffer 13 vorgesehen
Oben. Wenn zuvor keine Spezifikation geliefert wurde
dem Käufer wird eine Spezifikation an den Käufer geliefert
Anfrage und Castle garantiert, dass die Waren diesen Anforderungen entsprechen
mit dieser Angabe.
14.2 Die Gebühren von Castle an den Käufer werden auf der Grundlage ermittelt
der enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
im Vertrag. Der Käufer stimmt diesen ausdrücklich zu
Ausschlüsse und Beschränkungen sind wegen angemessen
(unter anderem) die Wahrscheinlichkeit, dass der Betrag von
Schadensersatz, der dem Käufer für eine Vertragsverletzung zugesprochen werden kann
von Castle kann unverhältnismäßig größer sein als die
Preis der Ware.
14.3 Die folgenden Bestimmungen in dieser Klausel 14 legen die von Castle fest
gesamte Haftung (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen und
Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer).
der Käufer in Bezug auf:
14.3.1 eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen von Castle;
14.3.2 eine unerlaubte Handlung oder Unterlassung, für die Castle haftbar ist;
14.3.3 eine Handlung, die sich aus einer falschen Darstellung ergibt, die von oder am gemacht wurde
Namen des Schlosses;
die im Zusammenhang mit der Leistung entstehen bzw
beabsichtigte Vertragserfüllung oder aus einer Handlung heraus
als Folge des Eintritts getan oder unterlassen
von Schloss des Vertrages.
14.4 Die Gesamthaftung, die Castle dem Käufer schuldet und
in Bezug auf alle Ansprüche darf den Preis nicht übersteigen
Waren.
14.5 Castle haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer für
jeder reine Vermögensschaden, entgangener Gewinn, Geschäftsverlust und
wie Verlust. Castle haftet unter keinen Umständen für die
Käufer für alle indirekten Verluste.
14.6 Der Käufer ist nur berechtigt, Ansprüche gegen uns geltend zu machen
Schloss, wo der Käufer rechtliche Schritte einleitet
Castle innerhalb des Zeitraums, der kürzer ist als (i) die Haltbarkeitsdauer
der Waren und (ii) den Zeitraum von zwölf (12) Monaten
beginnend mit dem Datum, an dem der Käufer verpflichtet ist
vernünftigerweise von seiner Berechtigung gewusst haben, einen solchen zu bringen
beanspruchen.
14.7 Der in dieser Ziffer 14 genannte Haftungsausschluss gilt
gelten nicht, um die Haftung von Castle auszuschließen oder einzuschränken für:
14.7.1 Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit
Castle, seine Diener oder Agenten; oder
14.7.2 Schäden, für die Castle gegenüber dem Käufer gemäß Teil I haftet
des Consumer Protection Act 1987 und wo der Käufer
als Verbraucher gemäß diesem Gesetz handelt;
14.7.3 Verletzung der stillschweigenden Verpflichtung von Castle in Bezug auf das Eigentum an der
Waren, die in Abschnitt 12 des Verkaufswarengesetzes enthalten sind
1979 oder Abschnitt 2 des Gesetzes über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen
1982.
außer dass nichts in dieser Klausel 14 ein Recht überträgt oder
Abhilfe für den Käufer, zu der der Käufer dies nicht tun würde
ansonsten berechtigt.
14.8 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß
diese Klausel 14 gilt als abtrennbar. Die Gültigkeit
oder Undurchsetzbarkeit eines Absatzes oder Unterabsatzes
dieser Ziffer 14 berührt nicht die Gültigkeit bzw
Durchsetzbarkeit aller anderen Teile dieser Klausel 14.
14.9 Die Bestimmungen dieser Klausel 14 überdauern die
Kündigung des gesamten oder eines Teils des Vertrages. - PROBEN
Außer wenn die Waren ausdrücklich schriftlich bestellt werden
gegen Muster, die von Castle und dem Kundenauftrag geliefert wurden
Bestätigung bezieht sich ausdrücklich auf diese Proben, alle und
Alle von Castle gelieferten Muster werden zu Informationszwecken geliefert
nur. Wenn der Käufer eine zusätzliche Garantie verlangt, die
die Ware einem solchen Muster entspricht, muss der Käufer
dasselbe Castle vor der Ausgabe von a mitteilen
Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung
bezieht sich auf jede zusätzliche Garantie (in Form einer
zusätzliche Spezifikation), denen Castle zustimmen kann. Schloss
übernimmt keine weitergehende Gewährleistung für die Einhaltung der
Waren mit einer anderen Probe als in Bezug auf die
Spezifikation in der Auftragsbestätigung enthalten. - CONTAINER UND PALETTEN
16.1 Diese Ziffer 16 gilt nur für Container oder Paletten
Zugehörigkeit zu Castle werden im Zusammenhang mit der verwendet
Lieferung der Güter.
16.2 Der Wert aller verwendeten kostenpflichtigen Behälter oder Paletten
Verbindung mit der Lieferung der Ware wird als angezeigt
ein separater Posten auf der Verkaufsrechnung von Castle für die Waren
und sind bei Zahlung vollständig vom Käufer zu bezahlen
die Ware ist fällig. - GEISTIGEN EIGENTUMS
Die Lieferung einer der Waren durch Castle gibt nicht die
Käufer irgendwelche Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum
Eigentum, das von Castle besessen, genutzt oder genossen wird
mit der Ware. - BEHAUPTUNGEN
18.1 Der Käufer hat die Waren unverzüglich zu untersuchen
praktikabel nach dem Zeitpunkt der Lieferung und geben zu
Burg und dem Spediteur schriftlich bis zum Ablauf der nächsten
Werktag nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über eine Reklamation
für Mängel, Mangel, Beschädigung oder Verlust der Waren
während des Transports. Unterlässt der Käufer dies, so werden die Waren
endgültig als zugegangen vermutet werden und
vom Käufer ohne Mängelansprüche angenommen,
Mangel, Beschädigung oder Verlust.
18.2 Die Bestimmungen dieser Klausel 18 gelten nur, wenn
jeglichen Anspruch auf Mängel, Mängel, Schäden oder Verluste an der
Ware ist bei Sichtprüfung erkennbar. - GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
19.1 Castle verpflichtet sich, Gesundheit und Sicherheit einzuhalten
Gesetzgebung. Sofern dies durch solche Gesetze erforderlich ist, wird Castle dies tun
Liefern Sie Sicherheitsdatenblätter und andere Informationen bzgl
die Gesundheits- und Sicherheitsattribute der Waren.
19.2 Der Käufer hält die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ein. In
insbesondere, aber ohne Einschränkung, wird der Käufer vollständig und
Castle wirksam von jeglichen Ansprüchen freizustellen oder
Verfahren aufgrund von Verletzungen, Verlusten oder Schäden
verursacht durch:
19.2.1 ein unerwarteter Mangel an der Ware
19.2.2 ein Versäumnis, die Waren in Übereinstimmung mit dem Strom zu verwenden
die Gesundheit
und Sicherheitsvorschriften oder mit Informationen über die
Gesundheits- und Sicherheitsattribute der von oder am gelieferten Waren
Namen von Castle (ob ein solches Versäumnis seitens der
Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Käufers oder Dritte
an wen der Käufer die Waren geliefert hat).
In dieser Klausel 19.2 bedeutet ein „unerwarteter Mangel“ a
andere Mängel der Waren als ein Versagen der Waren
den im Kundenauftrag angegebenen Spezifikationen entsprechen
Bestätigung.
19.3 Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Informationen
dem Käufer von Castle bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden
über die Nutzung, Handhabung, Verarbeitung, Lagerung bzw
Transport der Waren (im Folgenden die „Nutzung der
Waren“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Informationen
bezüglich etwaiger Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, denen die Verwendung ausgesetzt ist
der Waren Anlass geben können und alle erforderlichen Bedingungen
um sicherzustellen, dass die Verwendung der Waren ohne Risiken erfolgt
Gesundheit, sind allen Mitarbeitern von zur Kenntnis zu bringen
der Käufer und andere an der Nutzung der Waren Beteiligte.
Der Käufer verpflichtet sich ferner, ein ähnliches aufzuerlegen
Verpflichtung gegenüber Dritten, für die die Waren bestimmt sind
verkauft oder geliefert.
19.4 Der Käufer muss Castle unverzüglich über jeden Vorfall informieren
dem Käufer bekannt wird, in dem die Verwendung der
Waren Gefahren für die Gesundheit oder
Sicherheit jeder Person. - EXPORTVERKÄUFE
20.1 Die Bestimmungen dieser Klausel 20 gelten nur, wenn die
Auftragsbestätigung gibt an, dass ein Incoterm
gilt für den Vertrag.
20.2 Der Verkauf der Waren unterliegt den Incoterms (sofern vorhanden).
in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle einer
Konflikt zwischen den Bestimmungen der Incoterms und diesen
Bedingungen, dann (vorbehaltlich nur der Bestimmungen von Klausel
7.10) gehen diese Bedingungen vor.
20.3 Hiermit wird zwischen den Parteien vereinbart, dass United
Nations Convention on Contracts for the International
Der Verkauf von Waren gilt nicht für Verträge gemäß
diese Bedingungen.
20.4 Der Käufer ist für die Einhaltung jeglicher
Gesetze oder Vorschriften für die Einfuhr von
Waren in das Bestimmungsland und zur Zahlung
aller ihnen obliegenden Pflichten.
20.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Castle unter
keine Mitteilungspflicht gemäß Abschnitt 32(3) des Verkaufs
Warengesetz 1979. - ZUWEISBARKEIT
Zur Abtretung des Nutzens bzw. der Leistung ist der Käufer nicht berechtigt
Belastung des gesamten oder eines Teils eines Vertrags ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung von Castle. Castle kann Unteraufträge vergeben
die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach eigenem Ermessen, vorausgesetzt
immer, dass Castle für die Taten verantwortlich bleibt
und Unterlassungen seiner Subunternehmer. - VERZICHT
Außer in Bezug auf eine schriftlich erteilte Verzichtserklärung, das Scheitern von
Castle jederzeit eine Bestimmung des Vertrages durchzusetzen
gilt nicht als Verzicht auf diese oder andere Bestimmungen
andere Bestimmung des Vertrags oder des Rechts von Castle
danach, um diese oder eine andere Bestimmung des durchzusetzen
Vertrag. - Salvatorische Klausel
Wenn eine Bestimmung im Vertrag von einem Gericht bestimmt wird oder
Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise
aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar:
23.1.1 Eine solche Undurchsetzbarkeit berührt den Rest nicht
Vertrag; und
23.1.2 Die Parteien ändern nach Treu und Glauben und falls erforderlich
novieren Sie den Vertrag, um den Geist so nah wie möglich wiederzugeben
und Absicht hinter einer solchen nicht durchsetzbaren Bestimmung oder
Bestimmungen, damit diese den Gesetzen dieser entsprechen
Zuständigkeit. - STATUS
Nichts in diesen Bedingungen begründet ein Joint Venture,
Agentur oder Partnerschaft zwischen Castle und dem Käufer. - VARIANTEN
Alle Änderungen an einem Vertrag oder an diesen Bedingungen müssen
schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterschrieben werden. - RECHTE DRITTER
Die Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Rechte Dritter).
1999 gilt nicht für den Vertrag und der Vertrag gilt
Dritten nach diesem Gesetz keine Rechte einräumen oder
ansonsten. - EIGENES RECHT
Jeder Vertrag, für den diese Bedingungen gelten, ist
ausgelegt und in Kraft treten in Übereinstimmung mit den Gesetzen von
England und die Parteien akzeptieren hiermit die ausschließliche
Zuständigkeit der englischen Gerichte.